Schlagwort: Bau FILTER AUFHEBEN

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RS0021881


Der Anspruch bei Ausführungsvereitlung nach § 1168 ABGB unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist.

08.05.1963
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RS0021890


Eine ungerechtfertigte Mängelrüge ändert weder die Fälligkeit des Werklohnes noch den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist. Wenn Mängel bestehen, tritt die Fälligkeit nicht vor deren Behebung ein.

30.06.1976
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RS0021932


Wenn der der Besteller durch Lieferung eines ungeeigneten Stoffes oder durch seine Anweisungen über die Ausführung des Werkes selbst den Erfolg vereitelt oder den mangelhaften Erfolg herbeigeführt hat, dem Werkunternehmer aber keine schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Warnpflicht zur Last …

16.01.1985
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RS0021934


Der Sphäre des Werkbestellers gehören der von ihm beigestellte Stoff und die von ihm erteilten Anweisungen und alle sonstigen die Werkerstellung störenden, auf der Seite des Bestellers gelegenen Umstände an.

27.04.1987
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RS0022560


Die Behauptungslast und Beweislast für ein Verschulden des Beklagten trifft den Kläger triff. Die die Behauptungslast und Beweislast für ein allfälliges Mitverschulden des Klägers trifft den Beklagten. Hat der Beklagte keinen Mitverschuldenseinwand erhoben, so steht ein allfälliges Mitverschulden des Klägers …

10.09.1958
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RS0022681


Das Mitverschulden im Sinne des § 1304 ABGB setzt kein Verschulden im technischen Sinne voraus. Auch Rechtswidrigkeit des Verhaltens ist nicht erforderlich. Es genügt vielmehr eine Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern, worunter auch die Gesundheit fällt.

25.06.1981
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RS0022889


Auf rechtmäßiges Alternativverhalten kann man sich nur dann mit Erfolg berufen, wenn da Alternativverhalten nicht bloß nur vertretbar, also nicht schuldhaft, sondern auch richtig – demnach „rechtmäßig“ – ist.

18.09.1991
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RS0022975


Die Grundsätze für die Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Rechtswidrigkeitszusammenhang sind auch auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens anzuwenden.

19.01.1977
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RS0023251


Verkehrssicherungspflichten treffen denjenigen, der die Gefahr erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen kann, also jenen, der die Gefahr beherrscht. Ob ihm das Eigentum an der Verkehrsfläche oder an der Gefahrenquelle zusteht, ist nicht entscheidend.

04.07.1991
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RS0023573


Es stellt einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte Handlungen unterlassen hat, die geeignet gewesen wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern, die – objektiv beurteilt – von einem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt worden wären, um eine nachteilige Veränderung …

25.10.1978
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RS0023719


Verkehrssicherungspflichten treffen nicht nur denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft, sondern auch denjenigen, der eine Gefahrenquelle in seiner Sphäre bestehen lässt.

15.04.1993
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RS0023938


Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht entspringt dem Deliktsrecht, so dass eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen für Besorgungsgehilfen nur nach § 1315 ABGB eintritt.

24.04.1991
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