Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

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OLG Innsbruck 1 R 50/08z


Nach § 273 Abs 1 und 2 ZPO kann das Gericht nach freier Überzeugung entscheiden, wenn der Grund eines Anspruchs feststeht, die Ermittlung der Höhe jedoch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist und der begehrte Betrag 1 000 Euro nicht …

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RS0018624


Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Mängel innerhalb eines gewissen Rahmens hingenommen werden, insbesondere die dem Alter und den gefahrenen Kilometern entsprechenden Verschleißmängel und Abnützungsmängel. Welche Mängel in diesem Rahmen hingenommen werden müssen, ist hiebei stets eine Frage des Einzelfalls, bei der das …

22.06.1955
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RS0018502


Der Käufer, der im gewerblichen Gebrauchtwagenhandel ein Fahrzeug erwirbt, geht ganz unzweifelhaft und für den Veräußerer erkennbar davon aus, dass das Fahrzeug auch fahrbereit ist und ungeachtet der von ihm hinzunehmenden Verschleißungserscheinungen und Abnützungserscheinungen nicht so grobe Mängel aufweist, die …

20.09.1990
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RS0016207


Die wahrheitsgemäße und vollständige Aufklärung über bekannte Vorschäden gehört insbesondere dann, wenn sich der Käufer hienach ausdrücklich erkundigt, zu den Sorgfaltspflichten des Verkäufers. Auf ein Verschulden des Verkäufers kommt es für die Berechtigung der Irrtumsanfechtung nicht an.

31.05.1990
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RS0018533


Obliegt dem Käufer die Bestimmung des Zeitpunktes der Auslieferung der Ware durch Abruf, so muß er die vereinbarte oder sonst eine angemessene Frist einhalten; sonst gerät er in Annahmeverzug.

18.12.1980
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RW0000111


Ein deutlich wahrnehmbares, mit jedem Kupplungsvorgang verbundenes Schleifgeräusch, das mit höherer Motordrehzahl immer lauter wird und bei Neufahrzeugen unüblich ist, ist ein wesentlicher Mangel, der bei Unbehebbarkeit zur Wandlung (Rückabwicklung des Kaufvertrags) berechtigt.

22.03.1996
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RS0030656


Die Vornahme von Schweißarbeiten nahe der Holzwand einer Garage, in der ohne Genehmigung wertvolle Lastkraftwagen abgestellt sind, stellt grobe Fahrlässigkeit dar.

03.11.1977
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RS0023565


Derjenige, der sich an das Steuer eines Kraftfahrzeuges setzt, gibt zu erkennen, daß er sich dessen unfallfreie Bedienung und Lenkung zutraut, gleichgültig, ob dies unter den Bedingungen des Straßenverkehrs oder anderen, etwa rennsportlichen Bedingungen, geschieht.

10.03.1981
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RS0023419


Zu den Verkehrssicherungspflichten bei einer Motorsportveranstaltung: Das Vorliegen entsprechender behördlicher Genehmigung kann den Veranstalter nicht entschuldigen, wenn er auf Grund eigener Kenntnis von einer Gefahrenquelle weiß oder wissen muss oder er ihm mögliche oder zumutbare Maßnahmen zu deren Beseitigung unterlässt. …

26.11.1980
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RS0021368


Der Vertrag über die Durchführung motorsportlicher Veranstaltungen ist ein Werkvertrag.

13.04.1983
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RS0023451


Die Teilnehmer an einer motorsportlichen Veranstaltung auf einer für den übrigen Verkehr gesperrten Straße sind zwar nicht zur Einhaltung der in der Straßenverkehrsordnung einzelnen normierten Verkehrsregeln verpflichtet, es muss von ihnen aber die erforderliche Beherrschung ihrer Tätigkeit unter Anwendung des …

05.07.1989
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RS0024048


Die Zusage der „Generalüberholung“ bedeutet, daß alle beweglichen Teile, die bereits Verschleißspuren aufweisen, erneuert oder so hergerichtet sind, daß sie Neuteilen möglichst nahekommen.

25.03.1952
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