Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0030656


Die Vornahme von Schweißarbeiten nahe der Holzwand einer Garage, in der ohne Genehmigung wertvolle Lastkraftwagen abgestellt sind, stellt grobe Fahrlässigkeit dar.

03.11.1977
WEITER LESEN

RS0023565


Derjenige, der sich an das Steuer eines Kraftfahrzeuges setzt, gibt zu erkennen, daß er sich dessen unfallfreie Bedienung und Lenkung zutraut, gleichgültig, ob dies unter den Bedingungen des Straßenverkehrs oder anderen, etwa rennsportlichen Bedingungen, geschieht.

10.03.1981
WEITER LESEN

RS0021368


Der Vertrag über die Durchführung motorsportlicher Veranstaltungen ist ein Werkvertrag.

13.04.1983
WEITER LESEN

RS0023419


Zu den Verkehrssicherungspflichten bei einer Motorsportveranstaltung: Das Vorliegen entsprechender behördlicher Genehmigung kann den Veranstalter nicht entschuldigen, wenn er auf Grund eigener Kenntnis von einer Gefahrenquelle weiß oder wissen muss oder er ihm mögliche oder zumutbare Maßnahmen zu deren Beseitigung unterlässt. …

26.11.1980
WEITER LESEN

RS0023451


Die Teilnehmer an einer motorsportlichen Veranstaltung auf einer für den übrigen Verkehr gesperrten Straße sind zwar nicht zur Einhaltung der in der Straßenverkehrsordnung einzelnen normierten Verkehrsregeln verpflichtet, es muss von ihnen aber die erforderliche Beherrschung ihrer Tätigkeit unter Anwendung des …

05.07.1989
WEITER LESEN

RS0024048


Die Zusage der „Generalüberholung“ bedeutet, daß alle beweglichen Teile, die bereits Verschleißspuren aufweisen, erneuert oder so hergerichtet sind, daß sie Neuteilen möglichst nahekommen.

25.03.1952
WEITER LESEN

RS0130210


Fährt ein Fahrzeug in einen überschwemmten Fahrbahnbereich ein und kommt es infolge Wasserschlags zu einem Motorschaden ist dieser in der Elementarkaskoversicherung nach Art 1.1.1. a) AKKB 2007 nicht gedeckt, weil es an einer unmittelbaren Einwirkung des Hochwassers fehlt. Dieses ist …

10.06.2015
WEITER LESEN

RS0016203


Ein Irrtum über die Erstzulassung eines KFZ im Ausmaß von 3 Monaten ist mangels weiterer Umstände (wie etwa Modellwechsel) nicht wesentlich und berechtigt daher irrtumsrechtlich alleine nicht zur Rückabwicklung.

27.01.1993
WEITER LESEN

RS0022726


Die Frage, ob der Geschädigte dafür einen Ausgleich zu leisten hat, dass an Stelle beschädigter oder vernichteter Teile neue Ersatzteile eingebaut wurden, ist nach den Regeln der Vorteilsausgleichung zu beantworten. Danach ist ein Vorteil, den der Geschädigte ohne die Beschädigung nicht erlangt …

14.12.1971
WEITER LESEN

RS0016199


Der Irrtum über das Baujahr eines Gebrauchtwagens ist ein wesentlicher, der zur Vertragsaufhebung berechtigen kann. Gleiches gilt für einen Irrtum über den Zustand des Motors und über Vorschäden, die für die Sicherheit relevant sind.

13.07.1966
WEITER LESEN

RS0027015


Der Geschädigte muss die zur Schadensminderung erforderlichen, ihm zumutbaren Maßnahmen von sich aus treffen. Was dem Geschädigten hiebei zugemutet werden kann, bestimmt sich nach den Interessen beider Teile im Einzelfall und nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs. Er muss die …

11.01.1973
WEITER LESEN

RS0018482


Die Zusage eines bestimmten Baujahres betrifft eine wesentliche Eigenschaft. Für den Bereich des Gewährleistungsrechtes ist darüber hinaus im Zweifel immer ein Mangel gegeben, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Gleiches gilt für die Zahl der Vorbesitzer.

05.03.1980
WEITER LESEN