Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0024048


Die Zusage der „Generalüberholung“ bedeutet, daß alle beweglichen Teile, die bereits Verschleißspuren aufweisen, erneuert oder so hergerichtet sind, daß sie Neuteilen möglichst nahekommen.

25.03.1952
WEITER LESEN

RS0130210


Fährt ein Fahrzeug in einen überschwemmten Fahrbahnbereich ein und kommt es infolge Wasserschlags zu einem Motorschaden ist dieser in der Elementarkaskoversicherung nach Art 1.1.1. a) AKKB 2007 nicht gedeckt, weil es an einer unmittelbaren Einwirkung des Hochwassers fehlt. Dieses ist …

10.06.2015
WEITER LESEN

RS0023419


Zu den Verkehrssicherungspflichten bei einer Motorsportveranstaltung: Das Vorliegen entsprechender behördlicher Genehmigung kann den Veranstalter nicht entschuldigen, wenn er auf Grund eigener Kenntnis von einer Gefahrenquelle weiß oder wissen muss oder er ihm mögliche oder zumutbare Maßnahmen zu deren Beseitigung unterlässt. …

26.11.1980
WEITER LESEN

RS0016203


Ein Irrtum über die Erstzulassung eines KFZ im Ausmaß von 3 Monaten ist mangels weiterer Umstände (wie etwa Modellwechsel) nicht wesentlich und berechtigt daher irrtumsrechtlich alleine nicht zur Rückabwicklung.

27.01.1993
WEITER LESEN

RS0022726


Die Frage, ob der Geschädigte dafür einen Ausgleich zu leisten hat, dass an Stelle beschädigter oder vernichteter Teile neue Ersatzteile eingebaut wurden, ist nach den Regeln der Vorteilsausgleichung zu beantworten. Danach ist ein Vorteil, den der Geschädigte ohne die Beschädigung nicht erlangt …

14.12.1971
WEITER LESEN

RS0016199


Der Irrtum über das Baujahr eines Gebrauchtwagens ist ein wesentlicher, der zur Vertragsaufhebung berechtigen kann. Gleiches gilt für einen Irrtum über den Zustand des Motors und über Vorschäden, die für die Sicherheit relevant sind.

13.07.1966
WEITER LESEN

RS0027015


Der Geschädigte muss die zur Schadensminderung erforderlichen, ihm zumutbaren Maßnahmen von sich aus treffen. Was dem Geschädigten hiebei zugemutet werden kann, bestimmt sich nach den Interessen beider Teile im Einzelfall und nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs. Er muss die …

11.01.1973
WEITER LESEN

RS0018482


Die Zusage eines bestimmten Baujahres betrifft eine wesentliche Eigenschaft. Für den Bereich des Gewährleistungsrechtes ist darüber hinaus im Zweifel immer ein Mangel gegeben, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Gleiches gilt für die Zahl der Vorbesitzer.

05.03.1980
WEITER LESEN

RS0030308


Bei der Beschädigung einer Sache besteht die Ersatzleistung regelmäßig in der Reparatur, sodass die Kosten einer technisch einwandfreien Reparatur die Grundlage für den Ersatzanspruch bilden. Zu den Wiederherstellungskosten zählt auch die von den Instandsetzungskosten zu entrichtende Umsatzsteuer, ohne deren Bezahlung …

22.10.1970
WEITER LESEN

RS0120550


Nach § 924 ABGB wird bei Mängeln, die innerhalb eines halben Jahres nach Übergabe hervorkommen, vermutet, dass sie bereits im Übergabezeitpunkt vorlagen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn diese Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. …

16.02.2006
WEITER LESEN

OLG Innsbruck 1 R 50/08z


Nach § 273 Abs 1 und 2 ZPO kann das Gericht nach freier Überzeugung entscheiden, wenn der Grund eines Anspruchs feststeht, die Ermittlung der Höhe jedoch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist und der begehrte Betrag 1 000 Euro nicht …

WEITER LESEN

RS0018624


Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Mängel innerhalb eines gewissen Rahmens hingenommen werden, insbesondere die dem Alter und den gefahrenen Kilometern entsprechenden Verschleißmängel und Abnützungsmängel. Welche Mängel in diesem Rahmen hingenommen werden müssen, ist hiebei stets eine Frage des Einzelfalls, bei der das …

22.06.1955
WEITER LESEN