Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN
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RS0023596
Der Kraftfahrer ist verpflichtet, zu wissen und zu berücksichtigen, dass die Bildung eines Wasserkeils beim aquaplaning – Effekt nicht nur von der Dicke der auf der Oberfläche der Fahrbahn befindlichen Wasserschicht und der Bereifung, sondern auch von der Fahrgeschwindigkeit abhängt.
RS0074845
Durch den Verzicht eines Verkehrsteilnehmers auf „seinen“ Vorrang wird der Vorrang anderer Verkehrsteilnehmer, also auch der eines Vorbeifahrenden, nicht betroffen. Die Neufassung des § 19 Abs 8 StVO durch die StVO Nov 1969 hat der früher gelegentlich in Entscheidungen vertretenen …
RS0074343
Der Vorrang berechtigt den Berechtigten nicht, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Verkehrslage mit unverminderter Geschwindigkeit und ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen seine Fahrt fortzusetzen.
RS0027029
Schadensteilung 1 : 1 zwischen einem Kraftfahrzeug – Lenker, der den Vorrang nach § 19 Abs 4 StVO 1960 nicht beachtet und einem im Ortsgebiet mit mehr als siebenundachtzig km/h fahrenden Personenkraftwagen – Lenker.
RS0073278
Der Vorrang ist nur dann gewahrt, wenn der Wartepflichtige sein Fahrzeug vor der verlängert gedachten zunächst liegenden Begrenzung der Gesamtfahrbahn anhält oder anhalten kann, sofern nicht ein anderes Verhalten durch Bodenmarkierungen geboten ist.
RS0074387
Einbiegen nach links von einem Parkplatz in eine zufolge des fließenden Verkehrs den Vorrang genießenden Straße, ist nach sorgfältiger Beobachtung des fließenden Verkehrs möglichst rasch durchzuführen.
RS0074382
Auch der aus der Hauptfahrbahn nach links Einbiegende befindet sich noch im Fließverkehr und hat gegenüber dem Benützer der Nebenfahrbahn, auch wenn dieser seine Richtung beibehält, den Vorrang. Unter Zufahren zum linken Fahrbahnrand ist nur zu verstehen, dass der Fahrzeuglenker …
RS0073341
Solange sich ein Kraftfahrzeug außerhalb der Fahrbahn befindet, kann der Straßenbenützer darauf vertrauen, dass der Lenker dieses Kraftfahrzeuges seinen Vorrang beachtet; dies auch im Augenblick einer erkennbaren Bewegung des Kraftfahrzeuges.
RS0074519
Der aus einer Hauseinfahrt oder Grundstückseinfahrt kommende Kraftfahrzeuglenker muss seine Fahrweise unter allen Umständen darauf einrichten, dass er selbst Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang, die sich nicht vorschriftsmäßig verhalten, weder zum unvermittelten Bremsen noch zum Ablenken ihres Fahrzeuges nötigt.
RS0074478
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche zu denjenigen gehöre, auf denen der Vorrang des fließenden Verkehrs zu beachten sei, ist auf den Grundgedanken des § 19 Abs 6 StVO Bedacht zu nehmen, dass entsprechend den Erfordernissen des Verkehrs der …
RS0074381
Mündet die benachrangte Straße in eine platzartige Erweiterung der bevorrangten Straße, so haben die darauf fahrenden Verkehrsteilnehmer auch dann den Vorrang, wenn sie selbst vor dem Befahren dieser platzartigen Erweiterung negative Vorrangszeichen zu beachten hatten.
RS0027230
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Personenkraftwagen – Lenker, dessen angehaltenes Kraftfahrzeug leicht ins Rollen kommt, wodurch er den Vorrang eines anderen Personenkraftwagen verletzt, dessen Lenker zu weit links fährt.