Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

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RS0027678


Verschuldensteilung 2 : 1 zuungunsten eines unaufmerksam und nicht auf Sicht fahrenden Personenkraftwagenlenkers, der einen in Straßenmitte gehenden Fußgänger von hinten niederstößt. Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Fußgängers, der mitten auf der Autobahn entgegenkommenden Autos entgegenlief und dem …

21.09.1967
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RS0075567


Unzumutbarkeit der Benutzung der linken Straßenseite, wenn diese infolge Regenwetters unter Wasser steht.

21.09.1967
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RS0103563


Fußgänger, die sich am Rand einer Landstraße bewegen, sind nicht verpflichtet, die Fahrbahn beim Annäherung eines Kraftfahrzeuges zu verlassen, um diesem ein ungehindertes Vorbeifahren bei gleichzeitiger Begegnung mit einem anderen Fahrzeug zu ermöglichen. Weichen die Fußgänger dennoch auf den am …

21.03.1967
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RS0027614


Verschuldensteilung bei Verkehrsunfall Fußgänger – Kraftwagen 1 : 1 -, da der Fußgänger nachts angeheitert auf der Fahrbahn ging und der Personenkraftwagenfahrer nicht auf Sicht fuhr.

16.12.1965
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RS0073859


An einem vorschriftswidrig die Fahrbahn benützenden Fußgänger darf nicht ohne Kontaktaufnahme in einem Abstand von 1 m vorbeigefahren werden.

15.10.1964
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RS0075544


Eine besondere Verpflichtung des Fußgängers, sich im Falle der berechtigten Benützung des Fahrbahnrandes ständig nach einem allfälligen Nachfolgeverkehr umzusehen, besteht nicht.

09.02.1962
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RS0075569


Fehlt es an einem Gehweg oder befindet sich dieser in einem besonders schlechten Zustand, so darf der Fußgänger die Fahrbahn benützen.

25.11.1960
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RS0075547


Es ist zulässig, ein bis eineinhalb Meter vom Straßenrand entfernt zu gehen, wenn dies erfolgt, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer vor einem Hindernis zu warnen.

11.11.1960
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RS0075565


Bei einer Straßenbreite von nur vier Meter ist der Versuch des Vorbeifahrens mit einer Geschwindigkeit von fünfunddreißig km/h an einem auf der Fahrbahnhälfte des Motorradfahrers gehenden Straßenpassanten geeignet, eine Gefährdung herbeizuführen, zumal wenn die Straße frisch geschottert ist.

09.05.1956
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RS0073328


Das Gehen auf einem schneebedeckten Bankett kann vom Fußgänger nicht verlangt werden.

10.09.1970
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RS0075575


Kein Verstoß des Verletzten gegen obige Bestimmungen und daher kein Mitverschulden am Unfall, wenn er ein Fahrzeug auf der Fahrbahn einweist und dann an dessen Längsseite weitergeht, anstatt die Fahrbahn sofort dadurch zu verlassen, daß er sich zwischen zwei Wagen …

14.01.1953
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RS0075580


Obwohl das Gesetz die Unzumutbarkeit nur im Zusammenhang mit dem Gehen auf Freilandstraßen ausdrücklich erwähnt, muß dieser Gesichtspunkt allgemein beachtet werden.

10.09.1970
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