Schlagwort: Medizin FILTER AUFHEBEN

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RS0038906


Wenn noch die Nachbehandlung eines Krochenbruchs (zB Entfernung des Marknagels) ausständig ist, deren Verlauf nicht bestimmt vorhergesagt werden kann, dann ist ein Begehren auf Feststellung der Haftung für künftige Schäden berechtigt, auch wenn die sonstigen Restfolgen des Unfalls voll rückbildungsfähig …

13.01.1966
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RS0031082


Keine Globalbemessung des Schmerzengelds erfolgt, wenn die Folgen einer Verletzung noch nicht voraussehbar sind oder wenn das Ausmaß der Schmerzen auch nicht so weit abgeschätzt werden kann, dass eine globale Beurteilung möglich ist. In solchen Ausnahmefällen ist daher eine wiederholte …

29.10.1970
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RS0039215


Ein Feststellungsinteresse ist beispielsweise dann gegeben, wenn bei den von der Ärztin dem Patienten verabreichten Permanentfillern in der Zukunft typischerweise mit Entzündungsgeschehen im Gewebe zu rechnen ist.

27.06.1978
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RS0031307


Das Schmerzengeld soll grundsätzlich eine einmalige Abfindung für das gesamte Ungemach sein, das der Verletzte voraussichtlich zu erdulden hat. Es soll den gesamten Komplex der Schmerzempfindungen, auch so weit es für die Zukunft beurteilt werden kann, erfassen. Hiebei müssen auch …

17.03.1976
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RS0112629


Ein Belegarzt ist in der Regel ein freiberuflicher Arzt, der in keinem Arbeitsverhältnis zum Betreiber des Krankenhauses steht und dem von diesem das Recht gewährt wird, seine Patienten in diesem Spital unter Inanspruchnahme der hiefür beigestellten Räume und Einrichtungen zu …

27.10.1999
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RS0031235


Eine ergänzende und auch wiederholte Ausmessung des Schmerzengeldes kommt dann in Frage, wenn gegenüber dem Vorprozess weitere, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge nicht zu erwartende, aus der damaligen Sicht nicht abschätzbare Unfallsfolgen eintreten. War der Klägerin in einem Vorprozess …

09.11.1977
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RS0026629


Die bloße Tatsache, dass ein zusätzliches Leiden erst in einem späteren Zeitpunkt der Behandlung entdeckt wurde, reicht zur Annahme eines ärztlichen Kunstfehlers nicht aus. Vielmehr müsste dem Arzt ein Verschulden anzulasten sein, wonach das Leiden schon früher erkennbar war und …

27.01.1972
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RS0026614


Weder ein Kunstfehler noch sonst ein schuldhaftes Verhalten des Zahnarztes liegt vor, wenn eine besonders schwierig einzusetzende Brücke nicht sogleich richtig sitzt und daher erneuert werden muss und dies im üblichen Risikobereich einer solchen Behandlung liegt.

26.04.1988
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RS0115996


Zieht der behandelnde Arzt im ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis seines Patienten einen weiteren Arzt (Konsiliarius) für die zu stellende Diagnose und/oder die beim Patienten einzuschlagende Therapie hinzu, so kommt zwischen diesem Konsiliarius und dem Patienten ein eigenes Vertragsverhältnis zustande. Es …

19.12.2001
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RS0121415


Nach § 31 Abs 3 ÄrzteG haben Fachärzte ihre fachärztliche Berufstätigkeit auf ihr Sonderfach zu beschränken. Für die konkreten Abgrenzungen sind die jeweils anzuwendenden Ärzte-Ausbildungsordnungen heranzuziehen. Wenn nicht besondere Umstände vorliegen, ist davon auszugehen, dass sich der meist konkludent zustandegekommene …

11.10.2006
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RS0123136


Im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den aktuell anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Maßgeblich ist dafür der aktuelle anerkannte Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft. Voraussetzung für eine sachgerechte Behandlung ist die diagnostische …

11.12.2007
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RS0051639


Da das ÄrzteG selbst die einzelnen Sonderfächer nicht voneinander abgrenzt, richtet sich der Berechtigungsumfang der jeweiligen fachärztlichen Tätigkeit nach dem entsprechenden Fächerkatalog der Ärzteausbildungsordnung.

25.09.1990
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