Schlagwort: Medizin FILTER AUFHEBEN

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RS0022746


Haftung des Schädigers für die Folgen einer anlagebedingten, aber durch den Unfall ausgelösten Neurose. Das Risiko einer für den Schaden mitursächlichen Anlage des Geschädigten hat daher grundsätzlich – mit der Grenze der Adäquanz ‑ der schuldhaft und kausal handelnde Schädiger …

09.03.1972
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RS0022600


Wird Arbeitsunfähigkeit durch eine schon vor dem Unfall bestehende krankhafte Anlage (die möglicherweise in der Folge schon für sich allein zur Arbeitsunfähigkeit geführt hätte) und die Unfallsfolgen zusammen herbeigeführt, so gebührt dem Verletzten als Verdienstentgang, was er ohne den Unfall …

29.04.1965
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RS0022684


Wenn zwei Umstände nur zusammen, beispielsweise eine unmittelbar durch den Unfall herbeigeführte Verletzung zusammen mit einer besonderen Veranlagung des Verletzten, die Schwere des Verletzungserfolges bedingen, bleibt doch der Schädiger für den gesamten Schadenserfolg verantwortlich. Das Risiko einer für den Schaden …

20.03.1957
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RS0038270


Die Verpflichtung zur Führung ärztlicher Aufzeichnungen ergibt sich nicht nur aus Vorschriften des Verwaltungsrechts bzw Standesrechts, sondern ist auch Bestandteil des zwischen dem Patienten und dem Arzt abgeschlossenen Behandlungsvertrages. Die Dokumentation ist nicht nur eine interne Gedächtnisstütze der Arztes, die …

23.05.1984
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RS0090869


Wird ein Bestandteil der Krankengeschichte entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht für die vorgeschriebene Dauer von zumindest 10, in der Regel 30 Jahre, aufbewahrt, dann liegt eine Dokumentationspflichtverletzung vor. Wie lange die Aufbewahrungsfrist im einzelnen ist, wird durch Landesgesetze der Bundesländer …

07.11.1995
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RS0119345


Die Dokumentationspflicht trifft jeden Arzt und nicht nur die in Spitälern tätigen Ärzte. Je nach Art Behandlung und auch unter Bedachtnahme auf die berufsrechtliche Stellung der behandelnden Ärzte (Spitals-, Fach- oder praktische Ärzte) wird der Umfang der Dokumentationspflicht aber unterschiedlich …

12.08.2004
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RS0026511 [T5]


Bei Fehlen eines Aufklärungsgespräches tritt eine umfassende Haftung für die negativen Behandlungsfolgen ein, auch wenn im Tatsachenbereich weiter Zweifel bestehen, ob über das besonders seltene Risiko, das sich im konkreten Fall verwirklicht hatte, überhaupt Aufklärung erforderlich gewesen wäre.

25.03.1955
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RS0092440


Eine Verletzung ist schwer, wenn durch sie dem Verletzten ein erheblicher körperlicher Nachteil, sei es wegen der Wichtigkeit des verletzten Organs, sei es wegen der Schwere des gesundheitlichen Schadens, zugefügt wird. Bei der Prüfung der Erheblichkeit des körperlichen Nachteils mehrerer …

10.01.1934
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RS0092624


Eine Eröffnung der Bauchhöhle mit der Gefahr lebensgefährlicher Folgen ist eine an sich schwere Verletzung.

05.07.1979
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RS0092554


Ob eine Verletzung schwer ist oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die vom Richter zu lösen ist. Der Sachverständige gibt dabei dem Gericht die Grundlagen für dessen Entscheidung an die Hand und nimmt zur Frage, ob die Verletzung als schwer oder …

12.10.1954
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RS0092566


Ein Röhrenknochenbruch ist eine an sich schwere Verletzung, auch wenn es sich nur um eine Grünholzfraktur handelt und die Unfallsfolgen nicht länger als zwanzig Tage andauern.

09.04.1964
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RS0092410


Knochenbrüche sind grundsätzlich als schwere Verletzungen anzusehen, es sei denn, dass es sich bei dem gebrochenen Knochen bloß um einen kleinen Knochen von geringer Bedeutung handelt. Der Bruch eines Unterarmknochens betrifft jedenfalls einen wichtigen, für die Funktion einer Extremität unabdingbaren …

22.06.1953
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