Schlagwort: Fußgängerunfall FILTER AUFHEBEN

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RS0073829


Ein Fußgänger, der sich am Fahrbahnrand bewegt, darf darauf vertrauen, dass der Lenker eines entgegenkommenden Kraftfahrzeuges dieses so weit nach links ziehen werde, dass ein entsprechender Sicherheitsabstand hergestellt werde, wenn kein Gegenverkehr herrscht, die Fahrbahn breit genug und er für …

10.05.1979
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RS0075543


Wird eine im Ortsgebiet bei Regen einen Kinderwagen nicht ganz rechts am Straßenrand schiebende Fußgängerin von einem entgegenkommenden, auf ihre Straßenseite gelangenden Kraftfahrzeug, dessen Fahrer alkoholisiert ist, niedergestoßen, so ist das Verschulden der Fußgängerin zu vernachlässigen.

11.09.1975
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RS0073864


Der Fußgänger kann sich unter besonderen Fällen von der Gefahrlosigkeit des Herabtretens auf die Fahrbahn auch durch Vergewissern vom Vorhandensein einer aus anderen Fußgängern bestehenden seitlichen Abdeckung überzeugen, nämlich dann, wenn aus deren Verhalten auf die übrige Verkehrslage zu schließen …

16.06.1971
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RS0075564


Bei einer Fahrbahnbreite von 6,65 Meter und einer unter Berücksichtigung der Gehweise der Verletzten für den Fahrzeugverkehr freien Fahrbahn von mehr als fünf Meter, braucht ein sein Kind an der Hand führender, auf der linken Fahrbahnseite gehende Fußgänger eine Beeinträchtigung …

12.03.1975
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RS0027602


Der Schutzzweck des § 76 Abs 1 StVO besteht nicht darin, Passanten beim Überqueren der Fahrbahn vor Gefahren zu behüten, sondern zu vermeiden, dass Fußgänger von hinten angefahren werden.

22.04.1971
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RS0075545


Auch die Beschwerlichkeit des Gehens im Neuschnee kann den Fußgänger von der grundsätzlichen Verpflichtung zum Gehen am äußersten Fahrbahnrand nicht entbinden. Es ist einem Fußgänger nur im Ortsgebiet überlassen, ob er den linken oder rechten Fahrbahnrand benützt.

26.11.1974
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RS0075493


Keine Verpflichtung des Fußgängers, einen mit Grasbüscheln bewachsenen befestigten Streifen neben der Fahrbahn zu benützen, der in eine abfallende Böschung übergeht.

18.02.1971
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RS0075563


Ein Fußgänger ist nicht verpflichtet, einen nicht befestigten Straßenstreifen von unterschiedlicher Breite zwischen fünfundzwanzig bis fünfzig Zentimeter zu benützen.

08.07.1971
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RS0075507


Das Gesetz verbietet dem Fußgänger nur das Betreten der Fahrbahn auf eine Weise und unter Umständen, die dem Fahrzeuglenker nicht mehr erlauben, das eigene Verhalten danach einzurichten.

17.12.1970
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RS0075819


Unzumutbarkeit der Benützung eines Banketts, auf dem Bauarbeiten im Gange sind.

22.06.1971
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RS0027758


Die Befolgung der Vorschrift des § 76 Abs 4 lit b StVO kann auch von einem noch nicht acht Jahre alten Kind verlangt werden.

02.04.1970
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RS0075496


Der allgemeine Verkehr hat Rücksicht auf einen Gendarmeriebeamten zu nehmen, der auf der Fahrbahn Fahrzeuge überprüft. Das Kontrollorgan ist nicht zur ständigen Beobachtung des Verkehrs während der Überprüfung verpflichtet.

19.12.1969
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