Schlagwort: Fußgängerunfall FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0027724


Vernachlässigung des Verschuldens des auf der Mitte der Baustellenzufahrt gehenden Vaters des Bauherrn gegenüber dem grob unvorsichtigen Rückwärtsfahren eines auf der Baustelle Beschäftigten mit einem VW – Bus.

30.11.1977
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RS0074487 [T1]


Der Lenker eines einspurigen Fahrzeuges, der dieses schiebt, ist nicht Fußgänger im Sinne des § 76 StVO.

19.01.1977
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RS0116363


Der durch Lichtzeichen „geregelte Bereich“ eines Fußgängerüberganges ist nicht auf den markierten Bereich im Sinn des §76 Abs6 StVO („Zebrastreifen“) beschränkt. Nach den Umständen reicht er bei ausreichender Sicht – und den gegebenen Verkehrsverhältnissen – über den Schutzbereich eines Zebrastreifens …

28.02.2002
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RS0074121


Das hohe Alter einer Fußgeherin allein vermag ihr verkehrswidriges Verhalten (hier bei der Überquerung einer Straße) nicht zu entschuldigen.

18.06.1974
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RS0123935


Das Betreten der Autobahn, um Hilfe zu leisten, stellt keinen Fußgängerverkehr im Sinn des § 46 Abs 1 StVO dar (vgl 2 Ob 85/72; 8 Ob 92/87; 2 Ob 129/00k). Dies gilt auch für Insassen eines aufgrund eines Defekts nicht …

26.06.2008
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RS0074004


Ein Kraftfahrer muss im allgemeinen nicht damit rechnen, dass ein Kind unvorhergesehen aus einer Hecke, einem Haustor oder dergleichen auf die Straße springt. Anders zu beurteilen ist jedoch der Fall, wenn besondere Umstände deren Vorhandensein indizieren (Etwa Nähe einer Schule …

30.05.1974
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RS0123271


Fußgängern ist die Benützung von Radwegen verboten.

14.02.2008
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RS0075522


Der Fußgänger muss in der Regel davon ausgehen, dass der Lenker eines Fahrzeuges seine bisherige Fahrweise beibehält.

02.03.1972
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RS0075489


Fußgängereigenschaft kommt solchen Personen nicht zu, die sich nicht primär um ihrer Fortbewegung willen, sondern vor allem zur Erreichung eines anderen, von der Rechtsordnung ausdrücklich gebilligten oder zumindest tolerierten Zweckes auf der Fahrbahn aufhalten. Auch ihnen obliegt die Pflicht, das …

12.04.1988
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RS0073549


Beim Vorbeifahren an Fußgängern, die sich entweder knapp neben der Fahrbahn oder auf dieser selbst befinden, muss ein Mindestabstand von ca einem Meter und bei ungünstigen Verhältnissen (insbesondere bei solchen, die eine plötzliche seitliche Verschiebung der Fußgänger erwarten lassen, wie …

01.12.1971
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RS0075519


Ein Verbot des Nebeneinandergehens von Fußgängern lässt sich § 76 Abs 2 StVO nur für den Fall entnehmen, dass dadurch andere Fußgänger gefährdet oder behindert werden.

01.03.1988
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RS0075531


In § 76 Abs 2 StVO wird für Fußgänger generell (also nicht nur für Fußgängergruppen) die Verpflichtung normiert, rechts auszuweichen und links vorzugehen, wenn es die Umstände erfordern.

01.03.1988
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