Schlagwort: FILTER AUFHEBEN

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RS0026661


Den Arzt, der den ärztlichen Eingriff vornimmt, trifft jedenfalls eine Pflicht zur Vergewisserung darüber, ob und inwieweit die Aufklärung schon durch den überweisenden praktischen Arzt oder durch die zu Voruntersuchungen beigezogenen sonstigen Fachärzte vorgenommen wurde.

23.06.1982
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RS0114848


Ist der Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht genügend nachgekommen und hat sich bei dem Patienten ein Risiko verwirklicht, über das er hätte aufgeklärt werden müssen, wird der Arzt dafür haftbar, ohne dass es dazu noch des Nachweises des Vorliegens eines Behandlungsfehlers …

20.02.2001
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RS0026473


Ein ärztlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten ist nur insoweit vertragsmäßig und nicht rechtswidrig, als die Einwilligung des Patienten reicht. Der Arzt muss sich vor jedem Eingriff der klaren, auf zutreffenden Vorstellungen über die Art und Folgen des …

21.09.1989
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RS0026772


Die Pflicht des Arztes zur Aufklärung ist umso umfassender, je weniger der Eingriff dringlich erscheint. Ist der Eingriff zwar medizinisch empfohlen, aber nicht eilig, so ist grundsätzlich eine umfassende Aufklärung notwendig. Dann ist auch auf seltene – aber gravierende – …

18.10.1991
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RS0122175


Ergibt sich im Verlauf der Operation am voll narkotisierten Patienten eine nicht vorhersehbare Änderung der Operation, kann der Eingriff ausnahmsweise auf der Grundlage einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten durchgeführt werden, die darauf beruht, wie sich ein Patient bei objektiver Bewertung …

26.06.2007
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RS0111528


Dem Arzt verbleibt die Behauptungslast und Beweislast dafür, dass der Patient auch bei ausreichender Aufklärung die Einwilligung zur beabsichtigten Heilbehandlung erteilt hätte (insb T1 des RS). Ein Abweichen von der bisherigen Rechtsprechung im Hinblick auf Lehrmeinungen lehnte der OGH ausdrücklich …

23.02.1999
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RS0026581


Auf typische Risiken einer Operation ist ganz unabhängig von der prozentmäßigen statistischen Wahrscheinlichkeit, also auch bei einer allfälligen Seltenheit ihres Eintrittes, hinzuweisen. Der Patient muss unterrichtet werden, dass dieses Risiko speziell dem geplanten Eingriff anhaftet und auch bei Anwendung allergrößter …

25.01.1994
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RS0026426


Der Arzt muss nicht stets von sich aus alle theoretisch in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten oder Operationsmöglichkeiten mit dem Patienten erörtern, er muss ihn aber, um ihm eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen, über mehrere zur Wahl stehende diagnostische oder therapeutische adäquate …

12.09.1990
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RS0026777


Der behandelnde Arzt hat den Nachweis der rechtswirksamen Zustimmung des Patienten und damit den Nachweis der gebotenen Aufklärung zu erbringen.

12.11.1992
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RS0108185


Für den Fall der Verletzung der Aufklärungspflicht trifft den Arzt beziehungsweise den Krankenhausträger die Beweislast dafür, dass der Patient auch bei ausreichender Aufklärung die Zustimmung zu der ärztlichen Maßnahme erteilt hätte, geht es doch darum, dass der Arzt beziehungsweise Krankenhausträger …

10.07.1997
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RS0026340


Die ärztliche Aufklärungspflicht ist bei Vorliegen einer typischen Gefahr verschärft. Die Typizität ergibt sich nicht aus der Komplikationshäufigkeit, sondern daraus, dass das Risiko speziell dem geplanten Eingriff anhaftet und auch bei Anwendung allergrößter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung nicht sicher zu …

21.09.1989
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RS0112761


Die Beantwortung der Frage, ob der Patient überhaupt vor dem Eingriff aufgeklärt wurde, kann schon an und für sich kein dem – als Zeugen befragten – Arzt (vom Patienten) anvertrautes oder bekannt gewordenes Geheimnis zum Inhalt haben. Aber auch der …

23.11.1999
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