Schlagwort: Bau FILTER AUFHEBEN

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RS0059522


Pflichten bei der Örtlichen Bauaufsicht: Wenn der Architekt mit der Bauaufsicht betraut ist, hat er an Ort und Stelle dafür Sorge zu tragen, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht.

14.10.1993
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RS0108534


Umfang der Örtlichen Bauaufsicht: Der die Bauaufsicht führende Architekt darf darauf vertrauen, dass Fachunternehmen anforderungsgerechtes Material verwenden und entsprechend den Regeln der Technik verarbeiten. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, das jeweils angelieferte Baumaterial in einem Labor untersuchen zu lassen, sofern …

14.10.1997
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RS0021552


Inhalt der Örtlichen Bauaufsicht: Übernimmt ein Architekt die örtliche Bauaufsicht, so hat er die Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschriften durch die mit der Ausführung der Arbeiten beauftragten Bauunternehmer zu überwachen und überhaupt in umfassender Weise die Interessen …

30.11.1988
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RS0021945


Maßgeblichkeit der Endsumme beim Kostenvoranschlag: Bei der Anzeigepflicht bei Überschreiten des Kostenvoranschlags kommt es weniger auf die Überschreitung in einzelnen Posten als auf die Überschreitung der Endsumme an.

29.10.1963
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RS0019364


Architektenleistungen können Werkvertrag oder Auftrag sein: Ein Vertrag, mit dem einem Architekten nur der Auftrag zur Herstellung der Baupläne erteilt wird, ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Obliegt dem Architekten aber auch die Bauaufsicht, dann hat der Architekt gegenüber Behörden und …

22.09.1971
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RS0014171


Überschreiten des Kostenvoranschlags: Erweist sich, um das ursprünglich vereinbarte Werk herstellen zu können, ein gegenüber dem Kostenvoranschlag zusätzlicher oder andersartiger Aufwand an Arbeit und Material als unvermeidlich, der zu einer beträchtlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages führen muss, dann genügt das Einverständnis …

13.01.1981
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RS0107245


Keine Zurechnung von Fehlern bei der Bauaufsicht: Aufgabe der Bauaufsicht ist es, den Bauherrn vor Fehlern zu schützen, die in den Verantwortungsbereich der einzelnen bauausführenden Unternehmer fallen, nicht jedoch bauausführende Unternehmer von ihrer Verantwortung zu entlasten oder diese zu mindern. …

12.03.1997
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RS0022153


Önormen als Sorgfaltsmaßstab: Regelwerke wie ÖNormen stellen eine Zusammenfassung üblicher Sorgfalts­anforderungen an den Werkunternehmer dar.

06.09.1988
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RS0028751


Zurechnung von Fehlern des Architekten: Fehler des Architekten bei der Planung oder Koordination der Arbeiten hat sich der Bauherr gegenüber dem Bauunternehmer als Mitverschulden zurechnen zu lassen.

25.01.1984
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RS0038600


Deutsche Industrienormen: Bei Fehlen von ÖNormen können auch im Fachhandel bekannte Deutsche Industrienormen Anhaltspunkte für den – zumindest konkludent zustandegekommenen – Inhalt von Vertragsvereinbarungen bilden.

30.08.1973
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RS0026766 T3


Aufgaben des Architekten bei der Örtlichen Bauaufsicht: Wenn der Bauherr den Architekten damit beauftragt, die Planung, Ausschreibung, Koordination und örtliche Bauaufsicht eines Projektes durchzuführen, dann muss dieser dem bauausführenden Unternehmer brauchbare und zuverlässige Pläne zur Verfügung stellen, alle Anordnung zur …

21.03.1985
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RS0038622


Rechtsnatur von Önormen: ÖNormen, die nicht durch konkrete Rechtsvorschriften für verbindlich erklärt wurden, haben nur insoferne Bedeutung, als sie – konkludent – zum Gegenstand von Verträgen gemacht wurden. Sie können nicht als Gesetz im Sinne des § 1311 ABGB angesehen …

16.02.1972
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