Schlagwort: Immo FILTER AUFHEBEN
Durchsuchen Sie die Inhalte
Wenn Sie die gesamte Wissensdatenbank durchsuchen möchten, verwenden Sie bitte das Forumlar auf der Startseite.
RS0020298
Einheitlicher Mietvertrag hinsichtlich verschiedenartiger Räume: Wenn Räume, auf die das Mietengesetz anzuwenden ist, zusammen mit mieterschutzfreien Räumen in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet werden, kann der Vermieter den einheitlichen Mietvertrag hinsichtlich aller Räume nur aus wichtigen Gründen kündigen.
RS0127518
Erhaltungspflicht des Vermieters für Gemeinschaftsanlagen: Mit Inkrafttreten des MRG BGBl 1981/520 am 1. 1. 1982 (§ 58 Abs 1) wurde zufolge § 43 Abs 1 MRG auch für Altverträge ‑ ohne Rücksicht auf entgegengesetzte Vereinbarungen ‑ die Erhaltungspflicht des Vermieters …
RS0066970
Atelier als Geschäftsräumlichkeit: Das Atelier eines akademischen Malers ist als „Geschäftsräumlichkeit“ im Sinne des § 1 Abs 1 MG zu qualifizieren.
RS0127519
Erhaltungskosten für Gemeinschaftsanlagen nach Vereinbarung: Für die Forderung, Erhaltungskosten für Gemeinschaftsanlagen zu tragen, kommt es stets auf die zwischen den Mitgliedern der Nutzungsgemeinschaft und dem Vermieter maßgeblichen Vereinbarungen an.
RS0014308
Belassung des Mieters in Dienstwohnung: Daraus, dass die klagende Partei die Erstbeklagte in der Wohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses jahrelang beließ, lässt sich noch nicht zwingend auf den Willen der klagenden Partei zurückschließen, den Charakter der Wohnung als Dienst-, Werks- …
RS0127697
Klausel zur Überlastung von Versorgungsleitungen unzulässig: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw Vertragsformblättern und Textbausteinen, wonach die vorhandenen Versorgungsleitungen nur in einem solchen Umfang in Anspruch genommen werden dürfen, dass keine Überlastung eintritt, erweckt bei „kundenfeindlichster“ Auslegung den Eindruck, dass …
RS0068895
In Wohnungen ausgeübte Berufe: Bei Berufen – wie denen des Realitätenvermittlers, Rechtsanwaltes oder Arztes – die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden, sind die zur Berufsausübung erforderlichen Räume als Wohnraum und nicht als Geschäftsraum anzusehen, weil in solchen Fällen das …
RS0127698
Ausmalen fällt nicht in die Erhaltungspflicht des Vermieters: Das Ausmalen eines Bestandobjekts oder die Wiederherstellung von Oberflächenbelägen als Maßnahmen einer Endrenovierung fallen weder im Vollanwendungsbereich, noch im Teil- und Nichtanwendungsbereich des MRG in die Erhaltungspflicht des Vermieters, sodass die Übertragung …
RS0066884
Qualifikation von Geschäftsräumen nach Zweck: Für die Frage, ob der Bestandgegenstand als Geschäftsraum zu werten sei, ist nicht entscheidend, in welcher Art der Bestandgegenstand nach Abschluss des Mietvertrages verwendet wird, sondern zu welchem Zweck er bei Abschluss des Bestandvertrages nach …
RS0066812
Private Tätigkeiten gelten nicht als Geschäft: Nicht als Geschäfte gelten nur Tätigkeiten, die ausschließlich eigenen privaten Zwecken dienen.
RS0069471
MRG umfasst nur Raummiete: Auf Grund des Wortlautes des Gesetzes kann kein Zweifel daran bestehen, dass das MRG im Gegensatz zum MG grundsätzlich nur mehr die Raummiete erfasst.
RS0069666
Zweitwohnung: Bei der Frage ob eine Zweitwohnung im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 MRG vorliegt, kommt es nicht auf die Verwendung, sondern auf den Vertragszweck an.