Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

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RS0075537


Ein bei Dunkelheit auf der linken Straßenseite gehender Fußgänger wird im allgemeinen in der Lage sein, den auf seiner Fahrbahnseite entgegenkommenden Verkehr im Auge zu behalten, durch ein verkehrswidriges Verhalten anderer Straßenbenützer drohende Gefahren zu erkennen und gegebenenfalls durch entsprechendes …

24.06.1976
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RS0030190


Ein Kraftfahrer, der durch ländliche Gegenden fährt, muss seine Fahrgeschwindigkeit stets so wählen, dass er jederzeit in der Lage bleibt, seinen Verpflichtungen bei Führung und Bedienung des Fahrzeuges Genüge zu leisten und daher sein Fahrzeug beim Auftauchen von Tieren so …

20.06.1956
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RS0075362


Dunkelheit im Sinne des § 60 Abs 3 StVO kann auch eine solche sein, die auf das Fehlen einer Beleuchtung in einer Unterführung zurückzuführen ist.

18.06.1974
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RS0073249


Der Kraftfahrzeuglenker braucht bei der Wahl seiner Geschwindigkeit ein nicht wahrnehmbares vorschriftswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht in Rechnung zu stellen (ZVR 1970/174 ua).

06.10.1972
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RS0074086


Der Fahrzeuglenker darf nicht wegen der bloßen Möglichkeit des Auftauchens von Fußgängern oder um bessere Sicht zu haben, einen größeren als den unbedingt erforderlichen Abstand vom Fahrbahnrand einhalten. Den daraus resultierenden Gefahren ist durch entsprechende Verminderung der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.

25.05.1971
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RS0073898


Steht eine Fußgängerin in der Straßenmitte, so liegt eine unklare Verkehrslage vor, die zu erhöhter Aufmerksamkeit und besonderer Vorsicht verpflichtet und eine Beibehaltung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zulässt.

11.12.1970
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RS0074925


Während der Vorbeifahrt an einem haltenden Autobus ist die (nur für optimale Verhältnisse vorgesehene) im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von fünfzig km/h als überholt anzusehen.

24.03.1966
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RS0074652


Eine von der Verwaltungsbehörde angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung gibt nur die Höchstgrenze der zulässigen Geschwindigkeit an, entbindet aber nicht von der Verpflichtung, im konkreten Fall die Fahrgeschwindigkeit den Straßenverhältnissen, Verkehrsverhältnissen und Sichtverhältnissen anzupassen.

02.12.1965
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RS0023588


Bei jedem geprüften Fahrzeuglenker ist vorauszusetzen, dass ihm die Entstehungsmöglichkeiten und die Folgen des aquaplaning – Effekts bekannt sind, und dass er sein Fahrverhalten danach richtet.

12.03.1974
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RS0023596


Der Kraftfahrer ist verpflichtet, zu wissen und zu berücksichtigen, dass die Bildung eines Wasserkeils beim aquaplaning – Effekt nicht nur von der Dicke der auf der Oberfläche der Fahrbahn befindlichen Wasserschicht und der Bereifung, sondern auch von der Fahrgeschwindigkeit abhängt.

12.03.1974
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RS0073583


Bewegt sich an beiden Fahrbahnrändern Fußgänger und ist überdies die Straße schmal, so bedeutet dies ein Gefahrenmoment von links und rechts, dem durch entsprechende Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit begegnet werden muss.

22.05.1970
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RS0074417


Der Vorrang nach § 19 Abs 1 und 4 StVO darf nicht erzwungen werden.

16.03.1961
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