Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

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RS0027678


Verschuldensteilung 2 : 1 zuungunsten eines unaufmerksam und nicht auf Sicht fahrenden Personenkraftwagenlenkers, der einen in Straßenmitte gehenden Fußgänger von hinten niederstößt. Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Fußgängers, der mitten auf der Autobahn entgegenkommenden Autos entgegenlief und dem …

21.09.1967
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RS0075567


Unzumutbarkeit der Benutzung der linken Straßenseite, wenn diese infolge Regenwetters unter Wasser steht.

21.09.1967
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RS0103563


Fußgänger, die sich am Rand einer Landstraße bewegen, sind nicht verpflichtet, die Fahrbahn beim Annäherung eines Kraftfahrzeuges zu verlassen, um diesem ein ungehindertes Vorbeifahren bei gleichzeitiger Begegnung mit einem anderen Fahrzeug zu ermöglichen. Weichen die Fußgänger dennoch auf den am …

21.03.1967
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RS0027614


Verschuldensteilung bei Verkehrsunfall Fußgänger – Kraftwagen 1 : 1 -, da der Fußgänger nachts angeheitert auf der Fahrbahn ging und der Personenkraftwagenfahrer nicht auf Sicht fuhr.

16.12.1965
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RS0073859


An einem vorschriftswidrig die Fahrbahn benützenden Fußgänger darf nicht ohne Kontaktaufnahme in einem Abstand von 1 m vorbeigefahren werden.

15.10.1964
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RS0073864


Der Fußgänger kann sich unter besonderen Fällen von der Gefahrlosigkeit des Herabtretens auf die Fahrbahn auch durch Vergewissern vom Vorhandensein einer aus anderen Fußgängern bestehenden seitlichen Abdeckung überzeugen, nämlich dann, wenn aus deren Verhalten auf die übrige Verkehrslage zu schließen …

16.06.1971
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RS0075564


Bei einer Fahrbahnbreite von 6,65 Meter und einer unter Berücksichtigung der Gehweise der Verletzten für den Fahrzeugverkehr freien Fahrbahn von mehr als fünf Meter, braucht ein sein Kind an der Hand führender, auf der linken Fahrbahnseite gehende Fußgänger eine Beeinträchtigung …

12.03.1975
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RS0027602


Der Schutzzweck des § 76 Abs 1 StVO besteht nicht darin, Passanten beim Überqueren der Fahrbahn vor Gefahren zu behüten, sondern zu vermeiden, dass Fußgänger von hinten angefahren werden.

22.04.1971
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RS0075545


Auch die Beschwerlichkeit des Gehens im Neuschnee kann den Fußgänger von der grundsätzlichen Verpflichtung zum Gehen am äußersten Fahrbahnrand nicht entbinden. Es ist einem Fußgänger nur im Ortsgebiet überlassen, ob er den linken oder rechten Fahrbahnrand benützt.

26.11.1974
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RS0075493


Keine Verpflichtung des Fußgängers, einen mit Grasbüscheln bewachsenen befestigten Streifen neben der Fahrbahn zu benützen, der in eine abfallende Böschung übergeht.

18.02.1971
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RS0075563


Ein Fußgänger ist nicht verpflichtet, einen nicht befestigten Straßenstreifen von unterschiedlicher Breite zwischen fünfundzwanzig bis fünfzig Zentimeter zu benützen.

08.07.1971
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RS0075507


Das Gesetz verbietet dem Fußgänger nur das Betreten der Fahrbahn auf eine Weise und unter Umständen, die dem Fahrzeuglenker nicht mehr erlauben, das eigene Verhalten danach einzurichten.

17.12.1970
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