Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

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RS0018527


Zu vergüten ist bei Rückabwicklung eines Vertrags auch der Vorteil, der in der Verwendung der geleisteten Sache selbst liegt. Dafür ist ein angemessenes Benützungsentgelt zu zahlen. Die Bemessung des Benützungsentgelts kann nach herrschender Rechtsprechung gemäß § 273 ZPO erfolgen.

25.09.1991
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RS0022844


Der Zuspruch fiktiver Reparaturkosten in voller Höhe verbietet sich dann, wenn die Reparaturkosten höher als die objektive Wertminderung sind. Fiktive Schadensbehebungskosten können daher nur bis zur Höhe der Minderung des gemeinen Werts der beschädigten Sache zugesprochen werden.

03.03.1982
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RS0018515


Derjenige, der eine Sache zurückzugeben hat, hat für ihre Benützung eine angemessene Vergütung zu leisten. Dabei kommt es auf die Redlichkeit oder Unredlichkeit des einen oder anderen Vertragspartners nicht an.

25.09.1991
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RS0024076


Die Übernahme bzw Ingebrauchnahme eines mangelhaften Werkes bedeutet noch keinen Verzicht auf die Gewährleistung.

18.03.1969
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RS0123969


Der Käufer einer mangelhaften Sache kann auch dann, wenn er dem Verkäufer keine Verbesserungsmöglichkeit gewährt, sondern vielmehr die Sache gleich selbst oder durch einen Dritten verbessern lässt, den Ersatz jener Kosten verlangen, die der Verkäufer hätte aufwenden müssen, wenn der …

16.06.2008
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RS0018248


Der Käufer kann die Übernahme einer mangelhaften Sache jedenfalls verweigern.

26.06.1969
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RS0018480


Sach- und Rechtsmängel werden gleich behandelt und ziehen die gleichen rechtlichen Folgen nach sich. Es gelten auch die gleichen Behauptungs- und Beweislastregeln.

27.08.1980
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RS0018498


Gewährleistungsansprüche können nur wegen Mängel erhoben werden, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Ablieferung der Sache) – zumindest latent – schon vorhanden waren. Diese Bedingung ist zB erfüllt, wenn ein lockerer Befestigungsbolzen im Motorraum durch „Weiterfressen“ zu einem massiven Motorschaden und …

15.07.1981
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RS0015956


Mangels anderslautender Erklärungen kann der Vermieter eines Leihwagens nach den Übungen des redlichen Verkehrs davon ausgehen, dass ein Interessent im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelt, das heißt, dass dieser das Fahrzeug für sich selbst und nicht für einen …

04.11.1969
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RS0107682


Die Zusage einer Eigenschaft oder Gebrauchsmöglichkeit kann auch schlüssig erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis aber ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit …

11.02.1997
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RS0018703


Wesentlich sind alle den ordentlichen Gebrauch hindernden oder doch erheblich erschwerenden Mängel. Beispiel: PKW, dessen Motor immer wieder abstirbt und dann nur sehr schwer bzw kaum mehr gestartet werden kann. Darauf, ob der Fehler die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinne …

19.05.1983
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RS0018503


Der Autokäufer muss sich, wenn ihm die Fahrbereitschaft zugesichert wird, darauf verlassen können, dass außer den sichtbaren keine weiteren Mängel vorliegen, die die Fahrbereitschaft beeinträchtigen. Ein Personenkraftwagen, bei dem die im Motorraum gelegenen, zugänglichen und ohne besonderen Aufwand überprüfbaren Teile …

26.06.1973
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