Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

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RS0030369


Der Anspruch auf merkantile Wertminderung besteht unabhängig davon, ob der Geschädigte den reparierten Wagen weiter benützt oder ihn verkauft.

11.11.1960
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RS0030378


Der merkantile Minderwert ist nach objektiven Gesichtspunkten ohne Rücksicht darauf festzusetzen, ob das Fahrzeug in absehbarer Zeit verkauft wird.

01.07.1959
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RS0040522


Der merkantile Minderwert stellt keine exakt zu errechnende ziffernmäßige Größe dar; er ist nach § 273 ZPO, das heißt nach richterlichem Ermessen, festzusetzen.

29.04.1966
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RS0030381


Der merkantile Minderwert für einen beschädigten Kraftwagen gebührt auch dann, wenn der Eigentümer dadurch einen günstigeren Preis erzielt, dass er den beschädigten Wagen unter Aufzahlung gegen ein neues Modell derselben Type eingetauscht hat.

25.06.1958
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RS0030487


Der Naturalersatz durch Reparatur des beschädigten Kraftfahrzeuges muss nicht schon deshalb untunlich sein, weil die Reparaturkosten etwa höher liegen als der Schätzungswert der gemeine Wert, den das Fahrzeug zur Zeit der Beschädigung hatte. Zwar gibt es keine starre Grenze, jedoch …

27.05.1959
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RS0030404


Beim Zeitwert ist nicht auf ein Fahrzeug gleicher Type in Normalausstattung, sondern auf das konkrete Fahrzeug im Zustand vor seiner Beschädigung mit seiner Sonderausstattung und den zum Betrieb gehörigen „Extras“ abzustellen. Auch beim Restwert ist auf die Sonderausstattung Bedacht zu …

14.05.1975
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RS0030160


Tunlichkeit der Reparatur liegt vor, wenn die Reparaturkosten und allenfalls weitere Ersatzleistungen wie Wertminderung geringer sind als der Zeitwert im Unfallszeitpunkt oder dieser nur geringfügig überschreiten (hier: sieben Prozent, siehe auch RIS-Justiz RS0030487).

26.01.1982
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RS0030406


Berücksichtigung der Wertminderung eines Kraftwagens infolge der bei einem Unfall erlittenen (und wieder ausgebesserten) Beschädigung (merkantiler Minderwert).

26.11.1956
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RS0123964


Die Grundsätze, wann bei erheblicher Beschädigung eines Kraftfahrzeugs Schadenersatz auf Basis der objektiven Wertminderung statt der fiktiven Reparaturkosten zu gewähren ist (vgl RS0123963) treffen bei einem beschädigten Leasingfahrzeug gleichermaßen auf den Leasinggeber und den wirtschaftlich betroffenen Leasingnehmer zu.

26.06.2008
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RS0081226


Ansprüche wegen nicht vom Versicherungsschutz umfasster Schäden sind nicht übergangsfähig. Bei der Kaskoversicherung kommt daher im Falle des Anspruchsüberganges (§ 67 Abs 1 VersVG idF BGBl. Nr. 2/1959) die Differenzmethode in Bezug auf den merkantilen Minderwert nicht zur Anwendung.

09.05.1968
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RS0030106


Das Begehren auf Reparaturkosten setzt nicht voraus, dass die Reparatur bereits durchgeführt wurde; vielmehr genügt die Reparaturabsicht, wofür der Geschädigte beweispflichtig ist. Steht hingegen fest, dass die Reparatur nicht durchgeführt werden soll, dann kann nur die objektive Wertminderung zugesprochen werden.

03.03.1994
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RS0030400


Der Ersatz des merkantilen Minderwertes des Fahrzeuges ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert oder in beschädigtem Zustand verkauft wird.

02.09.1982
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