Schlagwort: Bundesstrassengesetz – Enteignung FILTER AUFHEBEN
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RS0053684
Konkrete Umstände bestimmen den Valorisierungsfaktor: Durch den Valorisierungsfaktor sollen die zum Zeitpunkt der Enteignung für die Wertfestsetzung maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden. Die Wahl des Valorisierungsfaktors ist von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Es geht daher nicht an, einen Valorisierungsfaktor ohne …
RS0053788
Nachteile des Bestandnehmers: Auf die Nachteile des Bestandnehmers ist bei der Festsetzung der Enteignungsentschädigung ohne Rücksicht darauf Bedacht zu nehmen, ob der Enteignete dem Bestandnehmer nach Vertrag oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz verpflichtet ist. Die Vergütung obliegt dem Enteigneten …
RS0053367
Entschädigung für Obstbäume: Auch auf Bauland gepflanzte Obstbäume sind im Falle der Enteignung zu entschädigen, sofern sie nicht bereits bei der Verkehrswertermittlung berücksichtigt wurden. Vom Wert des Bewuchses ist nur dann ein entsprechender Abzug zu machen, wenn der Enteignete dem …
RS0053575
Zusammenlegungsverfahren nicht präjudiziell für Entschädigungssumme: Das nach der Enteignung eingeleitete Zusammenlegungsverfahren unter Einschluss der „Restgrundstücke“ ist kein Grund, mit der Bestimmung der Entschädigungssumme für die Wertverminderung der Restgrundstücke zuzuwarten.
RS0053566
Maßgeblichkeit des Ertragswertes, bei unverkäuflichen Grundstücken: Rein theoretische Erwägungen, welchen Preis ein wirtschaftlich denkender Käufer auf Grund der allgemeinen Verhältnisse für ein bestimmtes Grundstück noch zu zahlen in der Lage wäre, führen nicht zur Feststellung des Verkehrswertes des Grundstückes, wenn …
RS0056462
Unanwendbarkeit der Vergleichswertmethode: Die Vergleichswertmethode kann nur dort Grundlage der Berechnung des Entschädigungsbetrages sein, wo eine genügend große Anzahl annähernd vergleichbarer Grundstücke innerhalb eines gewissen Zeitraumes vor und nach der Enteignung auf dem freien Grundstücksmarkt verkauft wurden. Kann der Verkehrswert …
RS0058043
Relevanz des Bauerwartungslandes für die Bewertung: Wenn schon zur Zeit der Enteignung die Möglichkeit einer künftigen Verbauung so konkret Gestalt angenommen hat, dass sie nach der Verkehrsauffassung bereits als zusätzlich werterhöhendes Moment angesehen werden konnte, gebührt dem Enteigneten dieser höhere …
RS0053698
Maßgeblichkeit des Firmenwertes bei Unternehmensenteignung: Ist Gegenstand einer Enteignung auch ein Unternehmen, ist bei Festsetzung der Entschädigung auch der Firmenwert (Goodwill) des Unternehmens zu berücksichtigen.
RS0053727
Keine Berücksichtigung eines Gewerbebetriebes, wenn dieser auf jeder anderen Grundfläche genauso betrieben werden kann: Bei der Entschädigung für die Enteignung einer Grundfläche ist der Gewerbebetrieb, der nur rein äußerlich mit der enteigneten Grundfläche verbunden war, nicht zu berücksichtigen. Da der …
RS0053613
Beschränkung der Eigentumsrechte des Anrainers an einer Bundesautobahn nach § 21 Abs 1 BStG 1971 als Legalservitut: Bei der gesetzlichen Beschränkung der Eigentumsrechte des Anrainers an einer Bundesautobahn gemäß dem § 21 Abs 1 BStG 1971 handelt es sich nicht …
RS0053642
Fehlerhafte Bemessung im Verwaltungsverfahren, Möglichkeit der Geltendmachung im Gerichtsverfahren: Wenn bei der Bemessung der Entschädigung im Verwaltungsverfahren, sei es irrtümlich oder aus anderen Gründen, nicht alle mit der Enteignung verbundenen Nachteile abgegolten wurden, besteht kein Hindernis, dies im darauffolgenden gerichtlichen …
RS0053346
Beachtlichkeit von Lärm- und Staubentwicklung in Folge der Heranrückung an die Straße bei teilweise Enteignung, wenn diese die Erneuerung eines lebenden Zaunes verhindert: Eine Verkehrswertminderung eines Hauses, das durch teilweise Enteignung von Grund näher an die Straße herangerückt wird, ist …