Schlagwort: FILTER AUFHEBEN

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RS0014140


Wenn bestimmte Eigenschaften zugesagt werden, dann kann der Verkäufer nicht darauf vertrauen, dass der Käufer offenkundige Mängel akzeptiert. Die Entscheidung 1 Ob 61/20g des Obersten Gerichtshofs hatte ein Gemälde zum Gegenstand, das eine Vergilbung aufwies, zu der der Verkäufer meinte, …

19.12.1968
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RS0022589


Auch die Krankheitserscheinungen, die durch einen Unfall nur deshalb ausgelöst worden sind, weil die Anlage zu der Krankheit bei dem Verletzten bereits vorhanden war, sind im Rechtssinn im vollen Umfange eine Folge des Unfalls. Der ursächliche Zusammenhang der Handlung des …

19.06.1973
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RS0022678


Hätte die krankhafte Anlage des Verletzten ab einem ganz bestimmten Zeitpunkt auch ohne den Unfall mit Sicherheit dieselben nachteiligen Folgen ergeben, ist von da an der Schädiger entlastet; steht dies jedoch nicht fest, so ist der Schädiger ersatzpflichtig.

12.06.1979
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RS0022594


Ebenso wie für die Frage des Verschuldens des Schädigers ist es auch bei der Beurteilung des Kausalzusammenhanges ohne Bedeutung, ob der eingetretene Erfolg durch einen Dritten verhindert hätte werden können.

09.06.1971
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RS0026598 [T1 ]


Vom Facharzt ist etwa ein höheres Maß an Sorgfalt zu verlangen als vom praktischen Arzt.

04.02.1959
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RS0106534


Im Fall der überholenden Kausalität hat der Schadenersatzpflichtige nur den durch die Vorverlegung des Schadenseintrittes entstehenden Nachteil zu ersetzen. Dem Schädiger werden derartige Folgen bis zu dem Zeitpunkt zugerechnet, bis zu dem die Erkrankung auch sonst eingetreten wäre. Für die …

03.09.1996
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RS0026311


Zu einer Schadenersatzpflicht des Arztes im Sinne des § 1299 ABGB ist erforderlich, dass entweder der Arzt die seiner Kunst entsprechenden Fachkenntnisse in grober Weise vermissen lässt und ihren Mangel zu vertreten hat oder dass er die seiner Kunst und …

27.01.1972
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RS0106535


Die Behauptungslast und Beweislast für die Voraussetzungen der überholenden Kausalität trägt der Schädiger. Sollte sich der frühere Schadenseintritt nur innerhalb eines größeren Zeitraumes feststellen lassen („von … bis“), so würde mit Rücksicht auf die genannte Beweislast die für den Geschädigten …

03.09.1996
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RS0022609


Überholende Kausalität = im österreichischen Schrifttum : unnötige Verursachung. Die Ursächlichkeit einer schuldhaft herbeigeführten Körperverletzung ist nur insoweit in Betracht zu ziehen, als die krankhafte Anlage, die auch ohne den Unfall in absehbarer Zeit den gleichen Schaden herbeiführen musste, durch …

20.06.1956
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RS0048294


Bei der Prüfung des Verschuldens im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO ist die von einem durchschnittlichen Fachmann des betreffenden Fachgebietes zu vertretende Sorgfalt (hier: Ärztin) als Maßstab heranzuziehen.

24.05.1995
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RS0026400


Besitzt ein Fachmann über den Standard seiner Berufsgruppe hinausgehende, also auch für einen Fachmann außergewöhnliche Kenntnisse, so muss er diese zur Schadensabwendung nur dann einsetzen, wenn ihm das nur jedermann zumutbare Anstrengungen abfordert. So darf ein Arzt, der auf Grund …

20.06.1989
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RS0022645


Bei der Konkurrenz zwischen realer und hypothetischer Verursachung handelt es sich nicht um ein Problem der Kausalität sondern um ein solches der Schadenszurechnung. Hypothetische Umstände bleiben insoweit unberücksichtigt, als sie zeitlich nicht mehr zu den für die Schadensberechnung maßgeblichen Daten …

15.12.1992
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