Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

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RS0074549


Das aus der Rechtsregel abgeleitete Vorfahrtsrecht ist vor und nicht erst auf der Kreuzung zu beachten.

25.02.1971
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RS0073786


Aus der Bestimmung des § 13 Abs 2 StVO ergibt sich, dass ein längeres Verhalten auf der Kreuzung den Grundsätzen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs widerstreitet und daher unzulässig ist.

05.02.1970
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RS0075239


Die Bestimmungen der §§ 37 Abs 1 und 3 und 38 Abs 1 StVO 1960 berechtigen den Fahrzeuglenker keineswegs, in beliebiger Entfernung vor der Kreuzung bzw vor einer Haltlinie anzuhalten. Vielmehr ist an die genannten Stellen so weit heranzufahren, als …

11.09.1969
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RS0073649


Ist der rechte Fahrbahnrand nach der Kreuzung stark nach links versetzt, darf ein Fahrzeuglenker schon vor der Kreuzung den Abstand zum rechten Fahrbahnrand so vergrößern, dass er nach der Kreuzung dem nach links versetzten Fahrbahnrand unter Einhaltung des zulässigen Sicherheitsabstandes …

27.04.1977
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RS0073532


Hat ein Kraftfahrer seine Absicht, auf einer Kreuzung nach links abzubiegen, rechtzeitig angezeigt und sich richtig eingeordnet, dann darf er überhaupt nicht überholt werden, wenn zum rechts Überholen kein Platz vorhanden ist.

26.09.1968
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RS0074956


Wer sein Fahrzeug an einer Kreuzung in einer Weise zum Stillstand bringt, dass dies im Sichtbereich befindliche Verkehrsteilnehmer als solches wahrnehmen können, muss sein weiteres Fahrverhalten darauf einstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer dies als Vorrangverzicht auffassen. Er kann sich nicht darauf …

20.04.1977
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RS0027207


Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug – Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.

07.03.1968
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RS0074586


Der Benachrangte ist an einer unübersichtlichen Kreuzung berechtigt, sich vorsichtig in die Kreuzung hineinzutasten, bis er die erforderliche Übersicht hat.

07.04.1976
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RS0075014


Als zulässige Geschwindigkeit ist nicht diejenige anzusehen, welche auf Grund der technischen Fahreigenschaften des benützten Fahrzeuges das Befahren der Kreuzung und der Kurve bei einigem Fahrkönnen noch zulässt, sondern allein die, welche vom Standpunkt der Sicherheit das absolut risikolose Durchfahren …

07.07.1966
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RS0074909


Aus der bloßen Tatsache, dass sich ein bevorrangter Verkehrsteilnehmer einer Kreuzung – noch dazu bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – mit geringer Geschwindigkeit nähert, kann der Wartepflichtige keinesfalls mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen, dass der Bevorrangte auf seinen Vorrang verzichten wolle.

08.05.1980
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RS0073454


Die Kreuzung wird von der gemeinsamen Schnittfläche der sich kreuzenden Straßen gebildet.

24.04.1980
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RS0074728


Der Wartepflichtige muss beim Herannahen an eine unübersichtliche Kreuzung die Geschwindigkeit so weit herabsetzen, dass er in der Lage ist, die Vorfahrt aller auf der Kreuzungsstraße von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer zu beachten, mögen sie auch die in ihrer Fahrtrichtung gesehen …

06.03.1980
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