Schlagwort: Kunst & Antiquitäten FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0026199


„Übernahmeverschulden eines Sachverständigen liegt vor, wenn er eine Fachkompetenz außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereich behauptet, obwohl er wissen musste, dass es ihm an den dazu erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten fehlt.“

07.09.1989
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RS0026221


Die Beweislast für die Einhaltung der objektiv gebotenen Sorgfalt trifft den zur Sorgfalt Verpflichteten, also den Sachverständigen, der ein Gutachten erstellt hat.

10.07.1986
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RS0026513


Soweit die Auskunftserteilung nicht in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung erfolgt, ist nur für eine wissentlich unrichtige Auskunft einzustehen. Die Haftung für einen wissentlich falschen Rat oder eine wissentlich falsche Auskunft setzt dabei bedingten Schädigungsvorsatz voraus.

30.06.1977
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RS0026535


Bei § 1299 ABGB geht es um den durchschnittlichen Fachmann des jeweiligen Gebietes, der prinzipiell auch der maßgerechte im Sinn dieser Bestimmung ist. Der Sorgfaltsmaßstab darf nicht überspannt werden. Dies gilt etwa auch für die vom Kunsthändler beim Bilderankauf einzuhaltende …

13.11.1985
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RS0026234


Eine Haftung des Sachverständigen gegenüber Dritten für sein Gutachten kommt dann in Betracht, wenn er weiß oder damit rechnen muss, dass seine Stellungnahme oder seine Auskunft an Außenstehende weitergegeben wird oder an diese gelangen kann. Welche diese dritten Personen sind, …

01.07.1970
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RS0026541


Der vom Sachverständigen einzuhaltende Sorgfaltsmaßstab wird durch typischen und demnach objektiv bestimmten Fähigkeiten eines Angehörigen des betreffenden Verkehrskreises bestimmt. Entscheidend ist der Leistungsstandard der betreffenden Berufsgruppe.

22.10.1992
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RS0026563


Im Bereich der Vertragshaftung, etwa wegen Erstattung eines fehlerhaften Gutachtens, hat der Sachverständige nachzuweisen, dass er die ihm obliegenden Pflichten und Nebenverbindlichkeiten mit aller Sorgfalt erfüllt hat und dass auch seinen Erfüllungsgehilfen kein Verschulden zur Last fällt.

30.06.1964
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RS0030319


Bei Zerstörung eines noch im Eigentum seines Schöpfers stehenden Kunstwerkes ist der vom geschädigten Künstler und nicht der von einem Händler erzielbare Verkaufserlös der Schadensberechnung zugrundezulegen.

24.01.1983
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RS0022834


Die Berechnung eines Vermögensschadens erfolgt durch Vergleichung des Geldwertunterschiedes zweier Zustände, nämlich des tatsächlichen Zustandes vor und nach der Beschädigung. Es sind alle Vermögensbestandteile des Geschädigten in die Betrachtung einzubeziehen, die durch die Beschädigung irgendwie beeinflusst wurden. Auch ein Vorteil …

31.03.1977
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RS0014831


Die Ungültigkeit eines Vertrages nach § 870 ABGB ist nicht davon abhängig, dass der Betrogene durch den Vertrag einen Schaden erleidet.

02.05.1963
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RS0014833


List setzt keine Schädigungsabsicht, sondern nur die Absicht oder das Bewusstsein der Täuschung des anderen Vertragspartners voraus. List ist rechtswidrige, vorsätzliche Täuschung.

02.04.1964
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RS0014842


Irrtum infolge der Zusicherung, ein echtes Bild ( Fra Bartolomeo ) an Stelle der tatsächlich übergebenen wertlosen Kopie zu erhalten. Die fehlende Originalität eines Kunstwerkes ist ein typischer wesentlicher Geschäftsirrtum im Sinne des § 871 ABGB.

11.02.1959
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