Schlagwort: Medizin FILTER AUFHEBEN

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RS0111528


Dem Arzt verbleibt die Behauptungslast und Beweislast dafür, dass der Patient auch bei ausreichender Aufklärung die Einwilligung zur beabsichtigten Heilbehandlung erteilt hätte (insb T1 des RS). Ein Abweichen von der bisherigen Rechtsprechung im Hinblick auf Lehrmeinungen lehnte der OGH ausdrücklich …

23.02.1999
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RS0108185


Für den Fall der Verletzung der Aufklärungspflicht trifft den Arzt beziehungsweise den Krankenhausträger die Beweislast dafür, dass der Patient auch bei ausreichender Aufklärung die Zustimmung zu der ärztlichen Maßnahme erteilt hätte, geht es doch darum, dass der Arzt beziehungsweise Krankenhausträger …

10.07.1997
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RS0119345


Die Dokumentationspflicht trifft jeden Arzt und nicht nur die in Spitälern tätigen Ärzte. Je nach Art Behandlung und auch unter Bedachtnahme auf die berufsrechtliche Stellung der behandelnden Ärzte (Spitals-, Fach- oder praktische Ärzte) wird der Umfang der Dokumentationspflicht aber unterschiedlich …

12.08.2004
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RS0026511 [T5]


Bei Fehlen eines Aufklärungsgespräches tritt eine umfassende Haftung für die negativen Behandlungsfolgen ein, auch wenn im Tatsachenbereich weiter Zweifel bestehen, ob über das besonders seltene Risiko, das sich im konkreten Fall verwirklicht hatte, überhaupt Aufklärung erforderlich gewesen wäre.

25.03.1955
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RS0131826


Der Nichtarzt, der eine ärztliche Behandlung vornimmt, hat jedenfalls über das Fehlen seiner ärztlichen Qualifikation aufzuklären, ansonsten eine allfällige Einwilligung in die Behandlung unwirksam ist. Hat der Nichtarzt behauptet, die für die Erbringung der angebotenen Leistungen erforderlichen Fähigkeiten zu besitzen, …

27.09.2017
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RS0124470


Eine Aufklärung des Patienten über die Anzahl der vorher nach einer bestimmten Methode ausgeführten Operationen ist nicht erforderlich, wenn der Arzt die vorgesehene Operation nach den Regeln der ärztlichen Ausbildung und jenen über die Ausübung der ärztlichen Kunst ausführen darf.

20.01.2009
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RS0123655


Fehlt einem Patienten die Einsichts- und Urteilsfähigkeit, so ist Aufklärungsadressat jene Person, die an Stelle des Patienten berufen ist, in eine ärztliche Behandlungsmaßnahme einzuwilligen. Im Fall eines Minderjährigen ist es die mit der gesetzlichen Vertretung in Pflege- und Erziehungsangelegenheiten betraute …

10.06.2008
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RS0123136 [T1]


Im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den aktuell anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst.

11.12.2007
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RS0040667


Gemäß § 355 Abs 2 ZPO hat die Erklärung, einen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen, grundsätzlich vor dem Beginn der Befundaufnahme zu erfolgen. Später kann eine Ablehnung nur dann erfolgen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie den Ablehnungsgrund vorher nicht …

24.10.1973
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RS0122361


Das Unterbleiben der Aufklärung über unterschiedlich hohe Rückfallraten von alternativen Behandlungsmethoden führt nicht dazu, dass der belangte Arzt nach einer lege artis gewählten und durchgeführten Behandlung den Beweis erbringen müsste, dass es auch bei jener Behandlungsmethode zu einem Rückfall gekommen …

07.08.2007
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RS0115712


Dass sich der Sachverständige schon vor der Verhandlung eine Meinung über den Fall gebildet hat, begründet keine Befangenheit. Anderes würde nur dann gelten, wenn der Sachverständige nicht bereit wäre, sein Gutachten zu ändern, wenn Verfahrensergebnisse dessen Unrichtigkeit aufzeigen, er also …

25.09.2001
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RS0124799


Ein Sachverständiger ist nicht nur dann befangen, wenn er tatsächlich nicht unvoreingenommen und unparteilich ist, sondern bereits dann, wenn äußere Umstände vorliegen, die geeignet sind, bei einem objektiven Beobachter naheliegende Zweifel an der unvoreingenommenen und unparteilichen Sachverständigentätigkeit zu wecken. Dies …

24.06.2009
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