Schlagwort: Zu- und Abschläge FILTER AUFHEBEN
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Kein Zuschlag bei Entlüftung in Bad:
(MietSlg 59.268) Dass das Bad über eine Bade- und Duschmöglichkeit und eine Entlüftung ins Freie verfügt, rechtfertigt keinen Zuschlag.
Ein Lagezuschlag wegen Lage in einem ruhigen Stadtteil, rechtfertigt noch nicht per se einen zusätzlichen Zuschlag wegen absoluter Ruhelage einzelner Wohnungen:
(MietSlg 59.268) Der in § 16 Abs 2 Z 4 und Abs 3 MRG genannte Lagezuschlag berücksichtigt die Lage (Wohnumgebung) des Hauses. Darüber hinaus kommt es gem § 16 Abs 2 Z 1 MRG auf die Lage der Wohnung innerhalb …
Je 10 % Zuschlag zu Kat C für ein nicht zeitgemäßes Badezimmer sowie eine nicht alle Aufenthaltsräume versorgende Zentralheizung.
5%igen Abstrich für eine Gangküche nach der Beiratsempfehlung für Wien.
(MietSlg 60.274)
Entwicklungspotential und begehrte Wohnlage ändern an der Einstufung als „Gründerzeitviertel“ nichts:
(MietSlg 61.316) Für die Einstufung als „Gründerzeitviertel“ ist es bedeutungslos, wie überdurchschnittlich gut die Infrastruktur ist, ob die Liegenschaft Entwicklungspotential aufweist oder ob es sich um eine sehr begehrte Wohnlage handelt. Die Lage innerhalb des Gründerzeitviertels verhindert nach der eindeutigen Definition …
5 % Zuschlag für Erstbezug nach Renovierung:
(MietSlg 62.287) Ein 5%iger Zuschlag hält sich im Rahmen der für Erstbezug nach Renovierung von der Rsp zweitinstanzlicher Gerichte als angemessen erachteten Zuschläge. Da – anders als bei besonderen Ausstattungsmerkmalen, wie etwa einem Luxusbad, das dem Mieter idR während der gesamten …
Berücksichtigung von Lärm durch unter der vermieteten Wohnung gelegenen Kindergarten:
(MietSlg 62.286) Auch Lärm aus anderen Mietobjekten ist bei der Ausmittlung des Richtwertmietzinses zu berücksichtigen. Eine unmittelbar unter einem zur gewerblichen Kinderbetreuung an einen Kindergarten vermieteten Bestandobjekt gelegene Wohnung ist auf Grund ihrer Lage einer größeren Beeinträchtigung durch Lärm ausgesetzt, als …
Berücksichtigung von Lärm durch Autoreparaturwerkstätte im Hof:
Auch Lärm aus anderen Mietobjekten ist bei der Ausmittlung des Richtwertmietzinses zu berücksichtigen. Hier: Lärm einer Autoreparaturwerkstätte im Hof.
In Summe 25 % Abschlag für nicht vollkommen mängelfreien Zustand der Wohnung und des Hauses:
(MietSlg 63.308) Der vom Erstgericht vorgenommene Abschlag von 25 % für den nicht neuwertigen und nicht vollkommen mängelfreien Zustand der Wohnung und des Hauses (geringfügige Verputzschäden, Dübellöcher, gesprungene Fliesen, teilweise verzogene Fenster, Niveauunterschiede und Abnutzungsspuren am Parkettboden, bauordnungswidrige Entlüftung in …
Kein Zuschlag für bloßes Kellerabteil:
(MietSlg 63.305) Ein Kellerabteil, gehört typischerweise zur „Normwohnung“ iSd § 2 RichtWG, lediglich für einen vorhandenen Kinderwagen- und Fahrradabstellraum gebührt ein Zuschlag von 1 %.
Bis zu 10 % Zuschlag für Balkon, zusätzlicher Zuschlag und signifikanter Vorteil auch durch kleinen schattigen Eigengarten als Folge der globalen Erwärmung:
(MietSlg 63.305) Alleine das Vorhandensein eines großen Balkons rechtfertigt einen Zuschlag bis 10 % (vgl die Beiratsempfehlungen für Wien zu § 16 Abs 2 Z 1 MRG, Punkt 4.1.). Darüber hinaus darf der 52 m² große Eigengarten nicht unberücksichtigt bleiben, nur …
20 % Zuschlag für villenartiges Gebäude in sehr gut saniertem Erhaltungszustand bei Blick ins Grüne und Möglichkeit der Anmietung von Stellplätzen in der Garage:
(MietSlg 63.305) Bei Erstbezug der Wohnung nach Komplettsanierung durch den Vermieter und überdurchschnittlichen Ausstattungszustand hinsichtlich Badezimmereinrichtung, Einbauküche samt allen Geräten mit eingebautem Entertainmentset mit Flatscreen-Fernseher, DVD-Player, neuen Parkettböden mit darunter installierter Zentralheizungsanlage und zusätzlichem Handtuchheizkörper im Badezimmer, steht alleine für diesen …