Schlagwort: Bau FILTER AUFHEBEN

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RS0059522


Pflichten bei der Örtlichen Bauaufsicht: Wenn der Architekt mit der Bauaufsicht betraut ist, hat er an Ort und Stelle dafür Sorge zu tragen, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht.

14.10.1993
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RS0108534


Umfang der Örtlichen Bauaufsicht: Der die Bauaufsicht führende Architekt darf darauf vertrauen, dass Fachunternehmen anforderungsgerechtes Material verwenden und entsprechend den Regeln der Technik verarbeiten. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, das jeweils angelieferte Baumaterial in einem Labor untersuchen zu lassen, sofern …

14.10.1997
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RS0021552


Inhalt der Örtlichen Bauaufsicht: Übernimmt ein Architekt die örtliche Bauaufsicht, so hat er die Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschriften durch die mit der Ausführung der Arbeiten beauftragten Bauunternehmer zu überwachen und überhaupt in umfassender Weise die Interessen …

30.11.1988
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RS0125489


orzeitiger Baubeginn: Den bauausführenden Werkunternehmer trifft gegenüber dem Bauherrn – schon vor Vertragsabschluss – eine werkvertragliche Warnpflicht bezüglich der möglichen nachteiligen Folgen eines Baubeginns vor der Rechtskraft der Baubewilligung. Besteht der Bauherr aber auch danach noch auf dem vorzeitigen Baubeginn, …

15.10.2009
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RS0123248


Planungskoordinator und Baustellenkoordinator im BauKG: Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) unterscheidet in zeitlicher Hinsicht zwischen a) der Vorbereitungsphase vom Beginn der Planungsarbeiten bis zur Auftragsvergabe, b) der Ausführungsphase von der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten und c) der Phase späterer Arbeiten …

11.03.2008
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RS0021634


Kooperation zwischen mehreren Beteiligten: Infolge des im Bauwesen typischen Zusammenwirkens von Bauherrn, bauausführenden Unternehmen und Sonderfachleuten wie Statikern besteht neben der Hauptpflicht auf Erstellung eines bestimmten Werkes immer die Nebenpflicht der Kooperation zwischen Werkbesteller und ausführendem Werkunternehmer mit gegenseitigen Aufklärungspflichten …

13.07.1988
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RS0021901


Warnpflicht bei mehreren Unternehmern: Warnpflicht des Unternehmers, der ein von einem anderen gleichwertigen Unternehmer mangelhaft begonnenes Werk zur Vornahme weiterer Arbeiten an diesem Werk übernommen hat. Ist der zweite Unternehmer nicht in der Lage, bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten …

19.03.1963
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RS0021966:


Reichweite der Warnpflicht: Die Warnpflicht des Unternehmers erstreckt sich nur auf solche Umstände, die vom Unternehmer auf Grund seiner Sachkenntnis als den Werkerfolg allenfalls beeinträchtigend erkannt werden müssen. Die Warnpflicht erstreckt sich nicht nur auf die Ausführung der in Auftrag …

10.11.1975
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RS0021646


Zurverfügungstellung von Plänen: Für die Erstellung eines Werkes auf Grund vorhandener Pläne (hier: Vermessungsarbeiten anlässlich eines Bauvorhabens auf Grund von Architektenplänen) hat der Besteller dem Unternehmer taugliche Pläne zur Verfügung zu stellen; den seiner Warnpflicht nicht nachkommenden Unternehmer trifft ein …

25.01.1984
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RS0022075


Bodenuntersuchungen und Pläne: Die Pflicht zur Durchführung erforderlicher Bodenuntersuchungen trifft – mangels anderer Vereinbarungen – den Bauherrn. Die Verantwortung für die Tauglichkeit der dem Werkunternehmer zur Verfügung gestellten Pläne und sonstigen Anweisungen trifft primär den Werkbesteller, es sei denn, dass …

06.09.1988
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RS0022045


Begriff des Stoffs nach § 1168a ABGB: Unter Stoff ist alles zu verstehen, aus dem oder mit dem das Werk herzustellen ist, so auch der Grund und Boden, auf dem der Bau aufzuführen, oder das Gebäude, an dem die Arbeit …

28.04.1965
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RS0022982


Ende der Verkehrssicherungspflichten: Die Verkehrssicherungspflicht des Bauführers dauert nicht nur bis zur tatsächlichen Beendigung der Arbeiten, sondern zumindest bis zur Verständigung des Bauherrn davon. Bei Straßenbauarbeiten beispielsweise ist dies die zuständige Straßenbaubehörde. Von diesem Zeitpunkt an trägt der Bauherr die …

01.12.1961
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