Schlagwort: Bau FILTER AUFHEBEN

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RS0110849


Schadensteilung oder Entfall der Warnpflicht: Untersucht der Bauherr (Werkbesteller) nicht ausreichend oder teilt er das dem Werkunternehmer nicht (mit ausreichender Deutlichkeit) mit, und verletzt auch der Bauunternehmer die allgemeine werkvertragliche Prüfpflicht im Rahmen des § 1168a ABGB, dann ist § …

25.08.1998
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RS0022124


Verbesserung nach Warnpflichtverletzung: Unterlässt der Unternehmer die Warnung des Bestellers, so verliert er nicht nur den Anspruch auf Entgelt, sondern hat auch den weitergehenden Schaden zu ersetzen. Verbessert aber der Unternehmer in einem solchen Fall sein mangelhaftes Werk über Verlangen …

29.06.1972
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RS0102085


Folgen der Warnpflichtverletzung: Wer nicht darüber aufklärt, dass das Werk in seiner vereinbarten Beschaffenheit untauglich ist, haftet nur für den Vertrauensschaden, das heißt dafür, dass der Besteller nicht gleich ein zweckentsprechendes Werk anderer Beschaffenheit herstellen ließ; das Interesse an diesem …

31.01.1996
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RS0021906 T2


Besondere Warnpflicht bei Gefahr für Leib und Leben: An die Erfüllung der Warnpflicht ist vor allem dann ein strenger Maßstab anzulegen, wenn eine Gefahr für das Leben oder die körperliche Sicherheit des Bestellers droht.

19.11.1968
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RS0021930


Warnpflicht auch bei sachkundigem Besteller: Auch wenn der Besteller sachkundig beraten war, war der Unternehmer bei Untauglichkeit eines beigestellten Stoffes beziehungsweise die mangelhafte Vorarbeit des Bestellers nicht von der Warnpflicht befreit. Die Verantwortlichkeit des Werkunternehmers ist in der Regel höher …

06.03.1973
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RS0021741


Nachträgliche Warnpflicht: Die Warnpflicht des Unternehmers dem Besteller gegenüber besteht auch dann, wenn sich erst im Zuge der Arbeit herausstellt, dass ein zunächst unbekannter Fehler tatsächlich vorliegt.

30.01.1974
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RS0022147


Neue Baustoffe und riskante Arbeitsmethoden: Der Unternehmer hat den Besteller insbesondere auch vor den mit der Verwendung neuer Baustoffe verwendeten Risken zu warnen. Die Warnpflicht ist besonders intensiv, wenn es um neue Arbeitsmethoden, technische Verfahren und Werkstoffe geht.

12.02.1987
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RS0073963


Einweiser bei Baustellenverkehr: Beim Baustellenverkehr ist dann jedenfalls ein Einweiser beizuziehen, wenn der Lenker etwa wegen der Bauart des Fahrzeuges (zB einer Kehrmaschine) nicht in der Lage ist, die Strecke ständig im Auge zu behalten und sich davon zu überzeugen, …

10.05.1988
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RS0049874


Amtshaftung der Straßenbehörde: Wenn eine Straßenbaustelle in einem durch Steinschlag gefährdeten Bereich liegt, dann hat die Behörde durch Auflage (§ 90 Abs 3 StVO) dafür Sorge zu tragen, dass eine Baustellenverkehrsampel so aufgestellt wird, dass Verkehrsteilnehmer beim Warten vor der …

19.03.1975
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RS0026858


Schadensteilung: Bei Unfällen auf Baustellen kann es unter Umständen zu einer Schadensteilung kommen. Zum Beispiel im Verhältnis 2:1 zwischen einem Baupolier, der die Baustelle auf einer Landstraße nicht beleuchtet und einem Motorradfahrer, der nicht auf Sicht fährt.

01.09.1966
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RS0026944


Mitverschulden: Bei Unfällen auf Baustellen kann dem Geschädigten unter Umständen ein Mitverschulden anzulasten sein. Zum Beispiel von 80%, wenn ein Fußgänger eine Abkürzung über eine ersichtlich unvollendete Baustelle nimmt, dabei nicht genau auf den Weg achtet und so in ein …

06.07.1967
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RS0022741


Keine Haftung für unvorhersehbare Ereignisse: Keine Haftung des Bauführers besteht dann, wenn ein Ereignis vorliegt, das außerhalb des vorhersehbaren Geschehensablaufs liegt: Beispielsweise wenn ein Passant trotz deutlich sichtbarer Verbotstafeln eine Absperrung überklettert und dann aufgrund seines eingeschränkten Sehvermögens und der …

15.03.1972
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