Schlagwort: Immo FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0010085


Künftige Erträgnisse sind bereits in der Wertberechnung zu berücksichtigen: Die künftigen Erträgnisse einer Liegenschaft (Ersatz für die vorzeitige Schlägerung von Bäumen ) können nicht abgesondert von deren Ertrags- oder Verkehrswert beansprucht werden; sie sind in der Wertberechnung für die Liegenschaft …

31.05.1961
WEITER LESEN

RS0052468


Wert enteigneter Flächen von Null: Besteht eine mit rechtskräftigem Bescheid ausgesprochene Verpflichtung, für Zwecke des Straßenbaues Teilflächen kostenlos abzutreten, und erfolgt eine Enteignung dieser Grundstücksteile gerade für den schon im Bescheid angeführten Zweck, so ist der Wert der enteigneten Flächen …

09.11.1983
WEITER LESEN

RS0010847


Originäres Eigentum des Enteigners: Das Eigentumsrecht des Enteigners wird nicht vom Enteigneten abgeleitet, sondern entsteht originär. Der Enteigner erwirbt das Eigentum grundsätzlich lastenfrei, was nicht nur für die dinglichen, sondern auch für alle obligatorischen Rechte hinsichtlich des Enteignungsgegenstandes, gilt. Daraus …

25.01.1984
WEITER LESEN

RS0053650


Beachtlichkeit des Verlustes eines Zuganges zum öffentlichen Weg: In den Fällen, in denen ein bestehender Zugang zum öffentlichen Weg schon nach dem Enteignungszweck aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen verloren geht, stellt dieser Verlust eine unmittelbare Folge der Enteignung dar.

15.04.1984
WEITER LESEN

RS0053709


Aufrechterhaltung des Küchenbetriebes bei Unterbrechung des Gasthausbetriebes durch Enteignung: Wegen der durch die Enteignung bewirkte Unterbrechung eines Gasthausbetriebes kann unter Berücksichtigung der allenfalls zur Geringhaltung dieses Erwerbsverlustes vorgenommenen oder nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmenden Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des Küchenbetriebes dem Antragsteller …

25.04.1985
WEITER LESEN

RS0053599


Berücksichtigung der Verhinderung der Verbauung durch Bausperre im Zuge des zur Enteignung führenden Projektes: Wenn die tatsächlich und rechtlich gegebene Möglichkeit einer Verbauung nur wegen des gegenständlichen Straßenbauprojektes und seiner vorbereitenden Maßnahmen, insbesondere die diesbezüglich verfügte Bausperre nicht effektuiert werden …

21.10.1980
WEITER LESEN

RS0053595


Unbeachtlichkeit der Vorwirkungen der Enteignung: Vorwirkungen der Enteignung, etwa die Verfügung einer Bausperre oder die Widmung als Verkehrsfläche und die dadurch bewirkte Wertminderung der enteigneten Fläche sind bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Nur die Enteignung gleichsam …

05.06.1986
WEITER LESEN

RS0053503


Keine „Teilenteignung“ eines Bauwerkes: Wird von einer verbauten Fläche nur ein Teil für das Straßenprojekt benötigt, dann ist die Grundfläche nur im benötigten Umfang, das Bauwerk aber im allgemeinen ganz zu enteignen. Eine Enteignung in der Weise, dass dem Enteigneten …

25.01.1984
WEITER LESEN

RS0009900


Enteignung an allen dinglichen Rechten: Eigentum und sonstige dingliche Rechte an Baulichkeiten und sonstigen Anlagen können auch für sich allein ohne Enteignung der Grundfläche, auf der sie errichtet sind, entzogen werden, und zwar nicht nur an Überbauten iSd § 435 …

25.01.1984
WEITER LESEN

RS0053690


Selbständige Enteignung von Superädifikaten: Das Eigentum an Superädifikaten ist einer selbständigen Enteignung zugänglich.

09.07.1986
WEITER LESEN

RS0053684


Konkrete Umstände bestimmen den Valorisierungsfaktor: Durch den Valorisierungsfaktor sollen die zum Zeitpunkt der Enteignung für die Wertfestsetzung maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden. Die Wahl des Valorisierungsfaktors ist von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Es geht daher nicht an, einen Valorisierungsfaktor ohne …

22.09.1983
WEITER LESEN

RS0053788


Nachteile des Bestandnehmers: Auf die Nachteile des Bestandnehmers ist bei der Festsetzung der Enteignungsentschädigung ohne Rücksicht darauf Bedacht zu nehmen, ob der Enteignete dem Bestandnehmer nach Vertrag oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz verpflichtet ist. Die Vergütung obliegt dem Enteigneten …

01.03.1979
WEITER LESEN