Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN
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96/14/0075
Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs 2 NoVAG hat im Schätzungswege zu erfolgen. Es ist grundsätzlich als schlüssiger und denkfolgerichtiger Schätzungsvorgang anzusehen, wenn bei Ermittlung des gemeinen Wertes eines Kfz vom in Österreich bestehenden Listenpreis ausgegangen wird und …
RS0018629
Der Anspruch auf Preisminderung oder Rückabwicklung des Vertrags geht nicht schon deshalb verloren, weil der Käufer die an einem unbehebbaren Mangel leidende Sache selbst montiert hat und der Mangel erst bei der Montage aufgefallen ist.
97/16/0222
Der gemeine Wert eines Neufahrzeugs ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen. Dabei kommt es auf die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr angewandten Handelspreise an. Man kann sich daher an den Listenpreisen orientieren und Abzüge für die üblichen Neuwagenrabatte vornehmen.
RS0018752
Wenn einer Sache nur besonders zugesicherte und als wesentlich vereinbarte Eigenschaften fehlen, die Sache jedoch die allgemeinen im Verkehrsleben geforderten Eigenschaften hat, dann kann auch bei unbehebbaren Mängeln der Käufer statt Wandlung Preisminderung begehren; bei Ermittlung des Wertes muss von …
RS0018737
Selbst bei völliger Unbrauchbarkeit einer Sache kann Preisminderung verlangt werden, wenn der Käufer die Sache behalten will; allerdings ist in einem solchen Fall erforderlich, dass die Sache für den Käufer immerhin noch für irgendeinen Zweck brauchbar ist.
RS0120032
Auch Schäden an anderen Gütern des Bestellers, die durch die Verbesserung des mangelhaften Werks notwendigerweise entstehen müssen, weil es keine andere Methode der Verbesserung als die „schädliche“ gibt, sind Mangelfolgeschäden.
RS0016191
Stimmt die im Typenschein eines Kraftfahrzeuges eingetragene Motornummer mit der am Motor angebrachten nicht überein und kann dies vom Verkäufer nicht aufgeklärt werden, dann liegt ein wesentlicher Irrtum vor.
91/02/0056
Die Durchführung von Änderungen am Fahrzeug nach § 33 KFG ist von der Person anzuzeigen, die im Zeitpunkt der Vornahme der Änderung Zulassungsbesitzer ist.
97/02/0143
Die Anzeige von Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände gemäß § 42 Abs 2 erster Satz KFG trifft den „jeweiligen“ Zulassungsbesitzer. Dieser hat sich anläßlich der Zulassung eines Fahrzeuges auch davon zu überzeugen, ob die Motornummer, die im Zulassungsschein, im …
RS0018721
Ist ein zur Zeit der Übergabe noch behebbarer Mangel aufgrund natürlicher Fortentwicklung ohne Verschulden des Käufers unbehebbar geworden, so hat der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags.
RS0018743
Bei einem Gattungskauf (= Kauf eines beliebigen Stücks einer Warengattung) besteht die Verbesserung eines Mangels regelmäßig darin, dass das gekaufte mangelhafte Exemplar durch ein mangelfreies ausgetauscht wird.
RS0018810
Der Besteller kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn er zunächst Verbesserung verlangt, der Unternehmer aber die Verbesserung innerhalb angemessener Frist nicht vornimmt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mangel behebbar ist. Auch wiederholte Verbesserungsversuche muss der Käufer …