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RS0045669


Vollzug des rechtskräftigen Enteignungsbescheides durch die Behörde: Der zwangsweise Vollzug eines rechtskräftigen Enteignungsbescheides gegen den Enteigneten obliegt der Verwaltungsbehörde. Nur von dieser kann der Enteigner die zwangsweise Übergabe der enteigneten Liegenschaft verlangen. Einer Klage des Enteigners gegen den Enteigneten auf …

21.01.1975
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RS0010841


Zeitpunkt des Eigentumswechsels: Werden Liegenschaften enteignet, wirkt die Eintragung des Begünstigten im Grundbuch nach einem außerbücherlichen Vollzug nur mehr deklarativ, wird die Einverleibung aber vor einem Vollzug erzwungen oder freiwillig einverleibt, konstitutiv. Die dingliche Wirkung des Enteignungsbescheids setzt dessen Rechtskraft …

18.12.1974
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RS0053777


Rechtsgrund der Enteignung: Der rechtskräftige Enteignungsbescheid bildet den Rechtsgrund und – nach moderner Auffassung – der tatsächliche, freiwillige oder zwangsweise Vollzug (= Besitzerwerb), nicht etwa die Leistung/Hinterlegung/Sicherstellung der Entschädigungssumme, den Modus des Rechtserwerbs. Der Eigentumswechsel vollzieht sich erst, allerdings auch …

21.01.1975
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RS0002852


Keine wirksame Verpfändung von Mietzinsen der Liegenschaft durch den Verpflichteten nach Zustellung des Bewilligungsbeschlusses der Zwangsverwaltung: Nach Bewilligung der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft (Zustellung des Vollzugsbeschlusses des Exekutionsgerichtes) kann der Verpflichtete eine Abtretung (Verpfändung) von Hauptmietzinsen der Liegenschaft nicht mehr rechtsgültig …

31.03.1982
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RS0053403


Maßgeblichkeit bereits bestehender Nutzungsmöglichkeiten: Bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages kommt es auf die im Zeitpunkt der Enteignung bereits bestehenden Verwendungsmöglichkeiten für das enteignete Grundstück an. Daher keine Entschädigung für die Mehrkosten eines Hausbaues, dessen Beginn noch gar nicht in die …

08.10.1969
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RS0009915


Berücksichtigung der Unterfläche: Das Eigentum an einem Grundstück umfasst mangels anderer Vereinbarung oder gesetzlicher Einschränkung sowohl dessen Oberfläche als auch dessen Unterfläche (§ 1125 ABGB) und ist insbesondere nach unten nicht begrenzt (EvBl 1964/260). Nur soweit besondere Vorschriften vorliegen oder …

07.06.1977
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RS0053610


Ermittlung der Entschädigung bei teilweiser Enteignung: Bei teilweiser Enteignung bzw Begründung einer Dienstbarkeit über einen Teil ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. So wird etwa bei …

25.01.1967
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RS0053491


Ermittlung der Entschädigung bei teilweiser Enteignung: Bei teilweiser Enteignung bzw Begründung einer Dienstbarkeit über einen Teil ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. So wird etwa bei …

09.06.1970
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RS0057972


Ermittlung der Entschädigung bei teilweiser Enteignung: Bei teilweiser Enteignung bzw Begründung einer Dienstbarkeit über einen Teil ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. So wird etwa bei …

24.11.1977
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RS0053779


Eignung einzelner Faktoren zur Beeinflussung eines hypothetischen Käufers: Für die Bemessung der Enteignungsentschädigung ist es unwesentlich, ob ein Teilbebauungsplan in allen Voraussetzungen dem Gesetz entsprach, wenn er nur tatsächlich seit mehr als einem Jahrzehnt Entscheidungen der Behörde zugrundegelegt wurde, weil …

06.12.1978
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RS0053314


Ankaufskosten einer Ersatzliegenschaft als Referenzwert: Dem Enteigneten ist als Entschädigung nicht der Verkehrswert der enteigneten Liegenschaft, sondern der fiktive Ankaufswert einer Ersatzliegenschaft zu gewähren; sie umfasst daher auch die Kosten für die Errichtung des Kaufvertrages für eine gleichwertige Ersatzliegenschaft und …

19.11.1964
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RS0053616


Ankaufskosten einer Ersatzliegenschaft als Referenzwert: Dem Enteigneten ist als Entschädigung nicht der Verkehrswert der enteigneten Liegenschaft, sondern der fiktive Ankaufswert einer Ersatzliegenschaft zu gewähren; sie umfasst daher auch die Kosten für die Errichtung des Kaufvertrages für eine gleichwertige Ersatzliegenschaft und …

06.12.1977
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