Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0014900


Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nicht aus. Aus einem (generellen) Verzicht auf Gewährleistung kann nicht in jedem Fall auf den Verzicht auf die Irrtumsanfechtung geschlossen werden. Wurde aber die Haftung für einen bestimmten Umstand ausgeschlossen, so scheidet auch die Berufung …

16.12.1964
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RS0025402


Ein Irrtum über die PS-Zahl eines Kraftfahrzeuges ist wesentlich und berechtigt daher unter Umständen zur Vertragsanfechtung.

16.09.1965
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RS0016190


Bei einem sieben Jahre alten Gebrauchtfahrzeug in mittelmäßigem Zustand mit einem sehr hohen Kilometerstand kann der Irrtum über die Notwendigkeit einer bereits durch ein Geräusch erkennbaren sofortigen Getriebereparatur im Zweifel nicht als wesentlicher angesehen werden.

04.03.1981
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RS0016194


Für die Frage, ob ein Irrtum wesentlich ist, gilt ein objektiver Maßstab. Es ist die Verkehrsauffassung maßgebend. Zu berücksichtigen sind nicht nur die physischen Eigenschaften der Sache, sondern unter anderem auch alle tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen und alles, was auf …

21.10.1970
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RS0019827


Wenn beim Neuwagenkauf ein altes Fahrzeug in Zahlung gegeben wird, dann können je nach Parteienabsicht entweder ein einheitlich zu beurteilender Tauschvertrag oder zwei getrennte Kaufverträge vorliegen. Eine allgemein gültige Zweifelsregel über die Einheit des Rechtsgeschäftes oder doch eine wechselseitige Abhängigkeit …

06.03.1973
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96/15/0074


Ein Traktor ist ein durch technisch freigemachte Energie angetriebenes Fahrzeug, das seiner Bauart nach vorwiegend zum Ziehen von landwirtschaftlichem Gerät und von Anhängern bestimmt ist, und deshalb als Kraftfahrzeug anzusehen.

19.03.1998
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91/11/0040


Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal, ob es sich bei einem bestimmten Kfz um einen „Personenkraftwagen“ oder um einen „Omnibus“ handelt, liegt nach den Begriffsbestimmungen des § 2 KFG in der Anzahl der vorhandenen Plätze. Ein bestimmtes Fahrzeug kann nicht zugleich als PKW …

01.10.1991
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3324/80


Wird ein LKW (Eigengewicht 1770 kg, höchstes zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg, höchstens zulässige Nutzlast 1660 kg) mit einem, wenn auch abnehmbaren Planenaufbau (Gewicht ca 1400 kg) versehen, so wird dadurch eine Änderung des Eigengewichtes bewirkt und bedarf es einer Anzeige …

01.04.1981
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RS0016561


Vereinbarungen über die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung sind nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs auszulegen. Bei Auslegung eines Gewährleistungsverzichts ist daher nicht nur am Wortlaut (bspw „… Gewährleistung absolut ausgeschlossen …“) zu haften, …

05.04.1972
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0786/73


Eine für die Definition eines Kraftfahrzeugs nach § 2 Z 1 KFG entscheidende „Verwendung eines Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr“ liegt nur dann vor, wenn ein Fahrzeug tatsächlich auf der Straße benützt wird; auf die bloße Verwendbarkeit des Fahrzeuges …

03.07.1974
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2339/59


Auch Elektrokarren sind Kraftfahrzeuge.

21.05.1963
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RW0000431


Wenn bei einem PKW zwischen Produktion und Übergabe eine 32-monatige Standzeit lag, dann kann nicht mehr von einem Neuwagen gesprochen werden. Es liegt daher ein Mangel vor.

30.09.2008
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